Wenn du betrunken nicht aufm Boden liegst, biste Alkoholiker ist klar. Und das Gericht geht da auch noch mit. Was für ein Clownsverein
Alkohol und Straßenverkehr sind halt eine extrem gefährliche Kombination. Laut Artikel ist das aber im Schweizer Recht durchaus normal, dass man als Alkoholiker automatisch den Führerschein verliert, weil man eben gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Die Tatsache, dass man aber mehrere tausend Franken ausgeben muss, um gegen einen Verdacht der Polizei zu kämpfen, ist schon arg Polizeistaat.
Naja das Alkoholtoleranz mit starkem Konsum ansteigt ist schon so - allerdings gibt’s halt auch viele andere Faktoren die da Reinspielen (z.B. Gewicht und was man sonst vorher gegessen und getrunken hat) - daraus dann Alkoholabhängigkeit ab zu leiten ist aber schon spannend
Gewicht ist bei dem Promille-Wert ja schon eingerechnet.
Nein? Promille ist ja nur eine Angabe über den Anteil im Blut. Die Menge Blut steigt ja nicht linear mit dem Körpergewicht
Der Alkohol lagert sich im ganzen Körper an, nicht nur im Blut. Wenn du den Promillewert ausrechnest, steht im Nenner nicht die Blutmenge sondern die gesamte Flüssigkeitsmenge im Körper, und die liegt bei Erwachsenen eigentlich ziemlich konstant bei 65% des Körpergewichts, wobei sie bei Frauen 5-10% niedriger liegt als bei Männern. Deshalb haben Frauen auch bei gleichem Körpergewicht und gleicher Alkoholaufnahme mehr Promille.
Also die Menge Blut steigt schon linear mit dem Körpergewicht, schließlich hat man in der Regel 8% seines Körpergewichts als Blutvolumen.
Deswegen darf man unter 50kg ja auch nicht Blutspenden gehen weil man einfach sehr wenig hat.Ob das wirklich linear steigt, würde ich mal anzweifeln. Fett, Muskeln und Organe sind unterschiedlich stark durchblutet, also sind 10kg Fett für die Blutmenge nicht das gleiche wie 10kg Muskeln oder innere Organe.
Hä… die Polizei kann doch keine Aussage über ein Suchtverhalten treffen? Wie kann das rechtens sein?
Kenne mich in der Schweiz nicht aus, aber das die Polizei Verdächtigen darf, ist ja normal und Sinn der Sache. (Über die Missbrauchsmöglichkeiten rede ich hier mal nicht.)
Ich gehe mal davon aus, dass es in der Schweiz die Pflicht eines Bürgers ist, die gesundheitliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs nachzuweisen. Gesundheitliche Eignung kann sich über die Zeit ändern, und wenn das jemand merkt, dann muss man es halt nochmal nachweisen.
Inwieweit das in diesem Fall Verhältnismäßig ist, muss nen Schweizer entscheiden. Ich bin aus Deutschland.
Ich hoffe aber mal, dass sich die Strenge gegenüber Alkohol im Zusammenhang mit Straßenverkehr dort drüber dann auch positiv auf die Anzahl der durch Alkohol verursachten Unfälle im Straßenverkehr wiederspiegelt.
Der Promillewert kann das schon - wenn du wenig trinkst, bist du bei 2 Promille schon arg weg:
Ab 1,0 Promille deutliche Sprachstörungen Risikobereitschaft und Aggressivität steigen weiter
Ab 1,5 Promille (starker Rausch)
Realitätsverkennung Stimmungsschwankungen Schwere Koordinationsstörungen Gleichgewichtsstörungen Orientierungsstörungen lallende Aussprache
Ab 2,5 Promille
Bewusstseinstrübungen Lähmungserscheinungen doppeltes Sehen Ausschalten des Erinnerungsvermögens
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Laut Artikel war das Atemalkohol. Ich kenne die Situation natürlich nicht, aber einfach als Hypothese: wenn der Dude kurz vor Eintreffen der Polizei einen ordentlich Schnaps gekippt hat ist der Atemalkohol deutlich höher als der tatsächliche Blutalkohol.
Kannst du selbst mal ausprobieren, Schnaps trinken, pusten, eine Weile warten bzw. mit nichtalkoholischem nachspülen, nochmal pusten…
Deswegen (unter anderem) ist der Atemalkohol einfach nicht verlässlich und wenn es Konsequenzen gibt, muss der Blutalkoholpegel bestimmt werden.
Ja, aber ich gehe jetzt schon davon aus, dass Polizisten entsprechend geschult sind und dass der konsultierte Anwalt genau solche Fragen gestellt hat
ich gehe jetzt schon davon aus, dass Polizisten entsprechend geschult sind
Erm, ne, davon kann man nicht einfach ausgehen. Bin definitiv kein ACAB Typ aber Polizei macht auch Fehler und so einen heftigen Promille Atemtest nicht direkt mit ner Blutprobe zu folgen ist definitiv nicht ok. Vor allem nicht wenn das so kuriose Konsequenzen hat.
Ja, und diese Schlüsse sind genausoviel wert, wie wenn ich meine jemand hat bestimmt ADHS, weil ich als Nichtdoktor meine da Symptome zu erkennen.
Die Feststellung kann allein von einem Mediziner vorgenommen werden.
Und genau das passiert ja: Die Polizei hat den Verdacht, dass der Kerl Alkoholiker ist. Und daher untersagt sie ihm vorerst das fahren bis er bei einem entsprechenden Arzt vorstellig war und sich dort hat untersuchen hat, um festzustellen, ob er zu viel trinkt oder nicht. Ein ähnliches Werkzeug haben wir bei uns eigentlich mit der MPU, deutsche Behörden wenden sie nur zu selten an
Dann soll die Polizei auch gefälligst die Kosten übernehmen und erst nach positivem Test vom Arzt den Führerschein entziehen.
Warum sollte die Polizei die Kosten übernehmen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss so auffällig geworden ist, dass er einen Polizeieinsatz provoziert? In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man das im Autoverkehr anders machen sollte
Man muss nicht unter Alkoholeinfluss stehen um den griesgrämigen Nachbar zum Anruf bei der Polizei zu provozieren.
In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst
Man merke sich: bloß nicht auffällig werden (laute Musik um 22 Uhr). Jetzt ist es nur der Führerschein, beim zweiten Mal aber bitte gleich ins Umerziehungslager. Und auch nicht auf die Perfidität der Argumentation eingehen, denn schließlich war ja gerade der Umstand, dass der Mann überhaupt nicht auffällig war (trotz 2 Promille), der Grund für die Zwangsmaßnahme.
“Die Polizei” wäre in dem Fall der Steuerzahler. Sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein dass ich für die Risiken des Alkoholkonsums anderer aufkommen soll.
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Komplette Spekulation halt, solange kein ärztliches Gutachten da ist. Weder haben die ne medizinische Ausbildung, noch haben die Messgeräte die akkurat genug sind. Außerdem reagiert jeder anders auf Alkohol, auch ohne Sucht.
Wenn, dann können die einen vllt zum Amtsarzt schicken und der soll das prüfen. Auf Nacken vom Staat. So lange gilt die Unschuldsvermutung. Sonst können die ja alles behaupten lol.
Die Geschichte von A. Ö. ist kein Einzelfall. Tatsächlich ist es der Polizei erlaubt, den Fahrausweis zu entziehen, auch wenn die verdächtige Person nicht hinter dem Steuer sass. «Es gibt medizinische Mindestanforderungen, die für das Lenken eines Fahrzeugs erfüllt sein müssen», sagt Ernst Fröhlich, Abteilungsleiter Prävention und Massnahmen vom Strassenverkehrsamt Thurgau, zu «20 Minuten». So dürfe man nicht süchtig nach Alkohol sein.
Also wenn ich Polizist in der Schweiz bin und dich einfach nicht mag, kann ich dich in die Scheiße reiten. Notiert.
Das heißt, nur weil man sich zuhause mal so richtig schön abschießt, kann man seinen Lappen verlieren?
Jep. Zumindest entnehme ich dies dem Artikel.
Falls du ein bisschen durch die Nachrichten aus aller Welt guckst, das geht ohne Probleme überall auch genauso.
Geht auch in Deutschland. Halt einfach irgendwas ausdenken.
Aber hier gab’s ja auch Zeugen, und zwar die Nachbarn, die die Polizei gerufen haben. Also ganz so willkürlich ist das nicht. Kann sich jemand, der sich durch Alkohol in der eigenen Wohnung nicht benehmen kann, dann im Straßenverkehr trotzdem korrekt verhalten? Ist jetzt nicht völlig abwegig, dass da dann auch Probleme auftreten. Und wenn man nen Führerschein macht, dann lernt man ja auch die Randbedingungen. Dann ist das gar nicht mehr so überraschend.
Ich darf mich in meinen eigenen 4 Wänden doch benehmen wie ich will. Wenn die Nachbarn das stört können die sich ja beschweren, aber das sollte doch keine Auswirkung auf meinen Führerschein haben. Ansonsten können sich die Sherrifs ja ab jetzt vor Kneipen stellen und nen Sack aufhalten
Mach mal nachts um 12 in nem Mehrfamilienhaus Musik laut an, und dann warte mal, wie lange es dauert, bis die Polizei vor der Tür steht. Und wenn die dann schon da sind, dann sind sie im Dienst und müssen auch anderen Dingen als nur der Ruhestörung nachgehen. So ist das Leben.
Jemand, der in die Kneipe geht, nimmt zumindest Rücksicht, wie es im Straßenverkehr ebenfalls geboten ist.
Also in der Kneipe 2 Promille okay, zu Hause nicht? Komische Logik, denn gerade der Kneipenbesuch zwingt ja zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Und: nicht die Musiklautstärke war der Grund für den Entzug. Und es war 22 Uhr, nicht 24 Uhr.
Das wäre höchstens gerechtfertigt wenn er vor 3 Tagen Kiffgras geraucht hätte.
Hallo? Wir alle wissen doch, dass man Cannabis nur intravenös spritzt!
Ich war erst kurz verwirrt ob des mir ungeläufigen Terminus „Fahrausweis“ - ging erst von einem Ticket für den ÖPNV aus 😅 Habe also heute gelernt, der Führerschein heißt bei den Schweizer Freunden anders. Potz Blitz!
Wer den Artikel bis zum Ende liest: derjenige wies eine außergewöhnliche Toleranz für Alkohol auf. Die Argumentation ist an sich schlüssig. Die Maßnahme eher overkill IMHO
Eine Vermutung ist da angebracht, ja. Von mir aus auch ein polizeilich angeordneter Besuch beim Psychologen der auf Alkoholsucht prüft. Aber wie war das mit unschuldig bis schuld bewiesen wurde? Ich sehe hier keinen Beweis, nur ein indiz. Deswegen so zu handeln als ware die Sucht ein Fakt geht gegen die Grundlage unseres Rechtssystems. Absolute frechheit sowas.
Das Gesetz in der Schweiz schreibt halt vor, dass man als Führerscheinhalter dazu verpflichtet ist, den Gesundheitsnachweis zu erbringen. Das heißt, die Grundannahme ist, ein Mensch ist gesundheitlich nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst bei Nachweis darf man dann. Bei für die Allgemeinheit gefährlichen Tätigkeiten wie Autofahren ist das gar nicht mal so unsinnig.
Ich gehe aber davon aus, dass der Mensch die Randbedingungen in der Schweiz kannte. Also wird wohl gewusst haben, was er tat, als er besoffen die Nachbarn mit lauter Musik genervt hat.
Dem ersten Absatz würde ich zustimmen. Aber zuhause laut Musik hören und saufen ist aber in keiner Weise ein ernst zu nehmender Grund um davon auszugehen, dass jemand Alkoholiker/nicht mehr gesund ist. Die 2 Promille + unauffälliges Verhalten vielleicht noch eher, aber trotzdem finde ich es krass, dass ein Polizist sich raus nimmt, quasi ein psychologisches Gutachten zu machen. Das geht einfach nicht.
Ist doch völlig irrelevant, wie viel Alkohol er verträgt, so lange er nicht über der Grenze ist.
Vor allem solange er nicht versucht in dem Zustand ein Fahrzeug zu führen
Die Argumentation ist, dass du so viel Alkohol nur dann verträgst und dabei klar bist, wenn du regelmäßig konsumierst und Alkoholiker bist.
Und (klassischer) Alkoholiker zu sein ist in der Schweiz ein Auschlussgrund für den Führerschein.
Es ist also im Sinne der Gesetzgebung nicht völlig irrelevant, wieviel Alkohol man verträgt.
Das kann man übertrieben finden, aber schlüssig ist die Argumentation.
Wie ich das finde weiß ich ehrlich gesagt nicht, mir fehlen da irgendwie die Erfahrungswerte. Ich würde mindestens mal wissen wollen, wie wahrscheinlich es ist, dass Alkoholiker nüchtern Auto fahren und wie wahrscheinlich es ist, dass sie unter Einfluss Auto fahren. Wie viel Alkohol konsumieren Alkoholiker? Ich kannte z.B. einen Lehrer, der bereits morgens mit einer Fahne ins Klassenzimmer kam. Ist das die Regel oder eher ungewöhnlich?
Die Sache ist halt, dass es erst mal bewiesen werden müsste ob jemand Alkoholiker ist. Ich bin Fett und vertrage schon ordentlich was bevor ich was merke. Allerdings kannst du die Situationen im Jahr in denen ich überhaupt mal Alkohol trinke an einer Hand abzählen und brauchst dafür noch nicht mal alle Finger.
Den Rest des Jahres bin ich stocknüchtern und würde noch nicht mal übermüdet ein Kfz führen - würde aber der Argumentation nach bei einer zufälligen Kontrolle plötzlich als Alkoholiker gelten und wäre erst mal genötigt, im Zuge der Beweislastumkehr zu klären, dass ich eben KEIN Alkoholiker bin, nur weil ich (merkwürdiger Weise) gut was vertrage.
Durch mehr Körpermasse hat du mehr Blut, und dadurch ist der Promille-Anteil geringer bei gleicher konsumierter Alkoholmenge.
Das ist bei der Metrik schon berücksichtigt.
Ich denke allerdings auch, dass hier ein Nachweis her müsste, da hast du recht. Es gilt AFAIK auch in der Schweiz „im Zweifel für den Angeklagten“.
Im Prinzip nicht, aber 2 promille ist schon heftig viel.
Joar, schon. Aber so lange er mit den 2 Promille sein Auto nicht bewegt, sollte das doch egal sein.
Ein Alkoholiker hat aber nicht mehr die Wahl ohne alkoholisiert zu sein Auto zu fahren, der ist unter Umständen sogar ohne Alkohol fahruntüchtiger als mit etwas Alkohol, weil das Zittern erst nach den ersten drei Korn aufhört.
Ich kann die rechtliche Lage nicht einschätzen, aber ich würde mir wünschen, dass der Verdacht auf Alkoholismus schon zu einem Einbehalt des Führerscheins führt. Was ich schwieriger finde, sind die enormen Kosten die es hier verursacht zu beweisen, dass er kein Alkoholiker ist.
Es ist schon ok wenn in der Schweiz der Beweis der Fahrtüchtigkeit eine Bringschuld ist, aber den Vorgang extrem teuer und langwierig zu gestalten sollte definitiv nicht sein.
Das sind doch mal gute Nachrichten.