Die “Kieler Nachrichten” berichten, dass eine örtliche Baufirma alle Türen aus dem Inneren des DB-Reisezentrums in Kiel wieder ausgebaut hat – weil die Bahn die Rechnungen dafür nicht bezahlt hatte.
Die Truppe des Bauunternehmers nahm sogar die WC-Türen wieder mit. Der Geschäftsführer der Baufirma, der nicht namentlich genannt werden will, sagte der Zeitung, dass zwei Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen worden seien.
Er ärgert sich: “Es ist eine Unverschämtheit, dass die Deutsche Bahn gegen Schwarzfahrer manchmal so vorgeht, dass alle Fahrgäste dadurch verspätet am Ziel ankommen – die Bahn selbst aber nicht dafür sorgt, dass ihre Rechnungen beglichen werden.” Bahnhof in Kiel: Bahn-Filiale seit Wochen ohne Türen
Sein Unternehmen drohe durch das fehlende Geld nun in Gefahr zu geraten. Warum er nicht bezahlt wurde, wusste der Unternehmer nicht. Die Bahn verweigerte ihm eine Auskunft.
Den “Kieler Nachrichten” sagte der Bahnkonzern nun, dass für die Abwicklung der Zahlung ein von der Bahn engagiertes Gebäudemanagement-Unternehmen zuständig sei – welches wiederum angab, dass man den Fall rechtlich derzeit noch prüfe und sich daher nicht äußern wolle.
Der Fall könnte am Ende vor Gericht landen, auch wenn der Unternehmer angibt, weiterhin an einer Einigung interessiert zu sein.
Die Bahn selbst spricht von einem unberechtigten Ausbau der Türen, hat mittlerweile Ersatz für die Mitte Juli entfernten Türen geordert. Wann diese kommen, sei jedoch noch ungewiss. Damit ist bei der Bahn in Kiel weiterhin jeder Tag ein Tag der offenen Tür.
Kommt leider in der Baubranche überdurchschnittlich oft vor, dass Rechnungen erstmal nicht oder erst nach Mahnungen gezahlt werden. In der Regel trifft es natürlich eher die kleinen, die am unteren Ende der Leiter sitzen (also auch Arbeiter die auf Lohn/Bezahlung warten) und die Verstrickungen über viele Subunternehmer machen das nicht leichter. Für kleine Unternehmen die sich durch größere Vorkommen über Wasser halten führt das schnell mal zu Liquiditätsproblemen bis hin zur Insolvenz. Manchmal wissen sie sich nicht anders zu wehren wie in diesem Beispiel. Keine Ahnung ob die Geschichte so stimmt wie im Artikel, aber die Art des Problems ist sehr real.
Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem der Unternehmer nicht wirklich auf sein Geld wartet, sonst würde er so einen Zirkus nicht machen. Die „Gebäudemanagement“-Firma hat sich irgendeinen Grund aus dem Arsch gezogen, dass die Leistung noch nicht erbracht und die Zahlung nicht fällig sei.
Sind die Türen nicht sogar Eigentum der Baufirma solange nicht bezahlt ist? Absolute Laie hier, aber ich glaube nicht dass die Bahn irgendein Recht hat die einzufordern solange kein Geld da ist.
Ja aber einfach so ohne Einladung reinspazieren kann Hausfriedensbruch sein. Keine Ahnung …
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Jep die Aktion ist zwar absolute Comedy, aber rechtlich kritisch. Lieber so lassen und dann verklagen.
Naja, wenn er über Monate keinerlei Auskunft bekommen hat, wie er behauptet, dann ist die Aktion wahrscheinlich der beste Weg um Öffentlichkeit zu schaffen und damit eine zeitnahe Zahlung zu erwirken. Wenn das Unternehmen ebenfalls, wie er behauptet, wegen der nicht gezahlten Rechnung in Insolvenzgefahr ist, dann bringt es auch nichts zu klagen und Monate lang zu warten. Dann hat er am Ende auch nichts mehr davon, wenn dann irgendwann ein Urteil fällt.
Von Insolvenz ist allerdings keine Rede, der Unternehmer drückt sich da schon geschickt aus: das Unternehmen drohe (!), in Gefahr (!) zu geraten.
Genau, weil es in der Baubranche ja auch nicht mal ganz schnell gehen kann …
Wobei hier anzumerken ist,dass das Beispiel aus dem BGB stammt,es sich aber hier um ein Geschäft nach dem HGB handeln dürfte.
Der dort erwähnte Eigentumsvorbehalt ist doch absoluter Standard in jedem 08-15-Kaufvertrag. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Handwerker, der einen Auftrag annimmt, der so groß ist, dass seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät, wenn er nicht zeitig bezahlt wird, in so einem Fall auf den Eigentumsvorbehalt verzichtet.
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Wobei anzumerken ist,dass Business to Consumer und Business to Business zwei komplett getrennte paar Schuhe sind rechtlich. BGB!= HGB
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Ja, unbestritten. Es steht überhaupt zur Diskussion ob die Türen hier als bewegliche Sache anzusehen sind(Gebäudeteile sind es nicht, Fenster sind es sicher nicht, Türen hab ich nichts zu gefunden), die Herausgabe muss eher zivilrechtlich durchgesetzt werden (und in diesem Rahmen der Vertragsrücktritt erklärt werden). Nichtsdestotrotz ist die Herausgabe im HGB einfacher zu erwirken als im BGB da diverse Konsumentenschutzregelungen nicht wirken.
Es geht beim Eigentumsvorbehalt auch weniger um das “ich kann als Verkäufer die Ware jederzeit zurück holen” als darum,dass die Ware nicht in die potentielle Insolvenzmasse eines zwischenzeitlich insolventen Unternehmens eingeht.
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So war das auch nicht gemeint,sorry, wenn das falsch rüber kam.
Dein Schlafzimmer ist nicht öffentlich zugänglich
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Ohje, ich hoffe, da holt sich keiner einen Zug!
Wenn die Geschichte so stimmt bin ich da ganz auf der Seite des Unternehmers.
Ich hoffe mal, dass das Entfernen der Türen für den Bauunternehmer keine rechtlichen Folgen hat.