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    2 months ago

    Blauäugige Frage, aber spannend wäre doch, ob die befragten auch ihr generelles Stimmungsbild wiedergeben mussten. Wenn ich lese:

    “Dagegen waren Befragte, die im Rahmen ihrer Steuererklärung (0,8) oder bei einer Scheidung beziehungsweise Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (0,6) Behördenkontakte hatten, mit den Dienstleistungen deutlich unzufriedener. Dies gilt auch für die neu in die Befragung aufgenommene „Beteiligung an einem Gerichtsverfahren“ (0,5).”

    dann sind das für mich alles eher Tätigkeiten, die meine Gesamtzufriedenheit (ziemlich) minimieren. In dem Fall würde ich auch Dienstleistungen schneller negativ bewerten.

    Bis auf die gute alte Steuererklärung hatte ich aber in den genannten Fällen auch noch keinen Behördenkontakt, ist also nur Mutmaßung.