(Dies ist nicht der gesamte Artikel)
Dabei geht es um das Kunsturhebergesetz, weil der Mann und andere Beteiligte gefilmt worden waren, wie die Polizei mitteilte. Laut Gesetz dürfen Bilder einer Person nur mit deren Einwilligung verbreitet und veröffentlicht werden. „Es wird jetzt geprüft, wer hat gefilmt und wer hat das Video hochgeladen“, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage.
Das verschiedenen Angaben nach heimlich gedrehte Video wurde am Dienstag in sozialen Medien vielfach geteilt und kommentiert. Zu sehen ist ein Mann, laut Polizei 46 Jahre alt, wie er Luftballons an Kinder eines Kindergartens in Föritztal verteilt. Er trägt eine Hose in den Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ein T-Shirt mit einer Wehrmacht-Anspielung auf der Rückseite. An der Heckscheibe des Wagens, in dem Luftballons sind, ist die Aufschrift „Freiwilliger Abschiebehelfer“ abgedruckt.
Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.
Tja, “das darf man ja wohl noch verteilen/tragen/fahren”.
Dass man nicht einfach die drei Farben verbieten kann ist klar, aber was genau spricht gegen das Verbot einer kombinierten provokant-aggressiven Zurschaustellung von Rechtsextremismus? [Edit: Upsi, hatte das Verbot vergessen.]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Weiß-Rot#Nach_dem_Zweiten_Weltkrieg
Demgegenüber hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2005 die Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass allein das öffentliche Zeigen der Reichsflagge weder die Straftatbestände des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder des § 130 StGB (Volksverhetzung) erfüllt, noch eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der landesrechtlichen polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln darstellt. Eine mit dem Gebrauch der Flagge möglicherweise beabsichtigte politische Provokation sei hinzunehmen, solange die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist.[16]
Wann ist denn die Gefahrenschwelle überschritten, oder ab wieviel % rechtsextremen Wählern nehmen wir die Entwicklung nicht mehr hin?
Kunsturhebergesetz
Nazis die Kinder instrumentalisieren wollen ist also “Kunst”. Thüringen ist einfach total lost.
Nein, nein, der Aufkleber ist Kunst, das Shirt ist Kunst, und das Gesamtoutfit geradezu ein Meisterwerk.
Was man sich alles ausdenken kann augenroll
Würde mich ja nicht einmal wundern, wenn das aus eigenen Reihen hochgeladen wurde. Man ist ja schließlich stolz auf das was man tut.
Was für ein Hurensohn. Der hätte mal ein paar auf die fiese Fresse kriegen sollen.
In diesem Land wird berüchtigterweise noch immer lieber derjenige bestraft der auf Schmutz hinweist, nicht der eigentliche Verursacher des Schmutzes.
Tucholsky?
Nachtrag: ich bin so gut. Ü
Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
–Kurt Tucholsky
Auf den Bildern die ich gesehen habe, waren die Gesichter doch verdeckt, reicht das nicht?
Das sie ermitteln, heißt erstmal nur, dass sie einen Anfangsverdacht haben, die Sache also nicht offensichtlich unbegründet ist.
tl;dr: Staatsanwaltschaft macht nur ihren Job.
Das wirklich beängstigende ist doch, dass er das einfach so machen konnte und quasi unbehelligt alle seine Ballons losgeworden ist. Ich stell mir gerade vor, was bei mir in der Gegend so los wäre, wenn das einer genau so hier an einer Schule abziehen würde. Himmel, der würde schon alleine aufgrund des T-Shirts nirgends länger als ein, zwei Minuten rumstehen können, ganz ohne das ganze Außenrum mit Luftballons, Schulkindern usw.
Wird ja immer gesagt, dass da nicht alle so sind - und ich mag das auch durchaus glauben - aber dann muss dieser Rest halt genau in solchen Fällen auch mal entsprechende Zeichen setzen. “Die beißen nicht. Die wollen nur spielen.” gilt da halt nicht mehr.
Juhuuu Datenschutz wieder mal.
Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden. Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.
Artikel lesen würde helfen
Ich wollte mir mal ansehen, was das für eine Publikation ist. Dann wurde die Seite geblockt, weil ich einen Adblocker habe und ich doch bitte erst zahlen sollte. Eine blödere Art, mit diesem Thema umzugehen, ist mir wirklich noch nicht untergekommen.
Hast du ihn denn gelesen?
Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.
Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.
Meinst du: "Polizei: Kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“? Oder was genau?