• Tacoma@lemmy.world
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    ·
    9 months ago

    Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.

    • MrMakabar@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      9 months ago

      Also müsste man nur §10 V Nr1. VStG auf 0,6 erhöhen und man kann es wieder einführen.

      • colourednumbers@slrpnk.net
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        1
        ·
        9 months ago

        Das Problem war nie der Steuersatz sondern immer die Bewertung. Und an der wird auch eine Neuauflage scheitern.