• lurkingllama@discuss.tchncs.de
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    9 months ago

    Wenn die Angebote schon vorliegen, dann ist das Kind vermutlich schon in den Brunnen gefallen, es sei denn, der unliebsame Anbieter ist unseriös (z.B. schonmal wegen Schwarzarbeit aufgefallen) oder der Preis selbst ist unseriös (so niedrig, dass es unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Mindestlohn nicht umsetzbar ist), dann könnte es ausgeschlossen werden.

    Der Witz am Begriff der Wirtschaftlichkeit ist, dass du nicht nur auf den Preis schauen musst, sondern auch Sekundärziele wie Umwelt- oder Sozialverträglichkeit vorgeben kannst, deren Einhaltung du dann mittels Zuschlagskriterien (vulgo: Bewertungskriterien) bewertest. Diese fließen dann in eine Bewertungsmatrix ein, und das “wirtschaftlichste” Angebot ist dann dasjenige, welches bezüglich dieser Kriterien das beste Leistungs-Preis-Verhältnis hat. In der verlinkten PDF findest du auf Seite 13 ein Beispiel.

    Damit fairer Wettbewerb möglich ist, darfst du dir diese Bewertungskriterien aber nicht im Nachhinein aus den Fingern saugen, damit dein Lieblingskandidat gewinnt, sondern musst sie vor der Ausschreibung/Angebotseinholung festlegen und den Bewerbern mitteilen.

    • MrFloppy@feddit.de
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      9 months ago

      “…Damit fairer Wettbewerb möglich ist, darfst du dir diese Bewertungskriterien aber nicht im Nachhinein aus den Fingern saugen, damit dein Lieblingskandidat gewinnt, sondern musst sie vor der Ausschreibung/Angebotseinholung festlegen und den Bewerbern mitteilen…”

      Und genau das wurde bei uns wahrscheinlich nicht gut genug gemacht. Innerhalb von einem Jahr wurde die Straße von vier unterschiedlichen Sub-Sub-Sub-Unternehmen aufgerissen und wieder zugemacht, weil immer der Sub davor angeblich Mist gebaut hat. Und immer sind es, wie im Artikel beschrieben, sicherlich ausgebeutete, importierte Wanderbauarbeiter, die keine Ahnung haben was genau sie tun.