Eine Gruppe Jugendlicher in Oberhausen griff zwei junge Basketballer aus der Ukraine an. Einer von ihnen starb unmittelbar danach. Nun ist auch sein Teamkollege tot.
Stimmt alles was du schreibst. Trotzdem will ich nicht, dass Leute, die in einer Nicht-Notwehr-Situation andere Menschen mit einem Messer bedrohen, verletzen oder so wie hier sogar töten frei rumlaufen dürfen, wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
Es ist gut, dass das so geregelt ist. Bei der Abwägung zwischen den Rechten des Täters und den Rechten der restlichen Bevölkerung finde ich jedoch, dass die Rechte des Täters zu oft zu stark gewertet werden.
An wievielen Prozessen hast du als Beobachter schon teilgenommen? Was weisst du über den Strafvollzug bei Jugendlichen?
Oft entsteht dein Eindruck bei Bürgern, weil das Strafverfahren eine Blackbox darstellt wo du als Zeitungsleser nur die Straftat und am Ende die Höhe der Strafe mitbekommst (oft erfährt man auch nur die Hauptstrafe und nicht die zusätzlichen, oft erheblichen, Auflagen) aber nicht was zwischen drin alles besprochen wurde, wieviele Menschen und wieviel Fachwissen an der Entscheidungsfindung beteiligt waren, wie hart die Konfrontation mit der Tat im Gericht oft verläuft, noch was nach dem Urteil passiert wenn die Strafe vollzogen wird. Von all denen die sich später nie mehr etwas zu schulden kommen lassen hört man selbstverständlich dann erst recht nichts, also wird der Erfolg der Strafmassnahmen, die du als zu gering ansiehst, für dich auch nicht deutlich.
Ich empfehle sich mal in Gerichtsverhandlungen zu setzen und sich das anzuhören, bei Prozessen mit Jugendlichen ist Publikum allerdings oft ausgeschlossen.
Ansonsten, wenn du vom ganzen Prozess der Ermittlung der Straftat, dem Strafprozess und der Ausführung der Strafe keinen Schimmer hast, finde ich es schwierig wenn du deine Meinung nur auf einem Bauchgefühl bildest und rate das zu hinterfragen.
Ich bin weit davon entfernt zu glauben, dass unser Justizsystem perfekt ist, aber wenn ich etwas zu kritisieren hätte bei der Bestrafung von Jugendlichen speziell dann, dass es zu lange dauert zwischen Straftat und Prozess, weil gerade Jugendliche sehr schnell Abstand von ihren Taten gewinnen und ein Prozess der ein Jahr später oder gar zwei statt findet ist für einen Jugendlichen fast wie etwas aus einem frühren Leben dass nichts mehr mit ihr/ihm zu tun hat. 6 Monate max. wären da viel besser.
Zusätzlich ist die Opferhilfe unterentwickelt und muss dringend ausgebaut werden, davon hätten die Geschädigten mehr als von einer härteren Bestrafung der Täter und zuletzt fehlt es an Vorbeugung und Aufklärung wie schnell man sich das eigene und das Leben anderer verbauen kann für junge Menschen. Gerade wird wieder an der Jugendförderung eingespart, die das, unter anderem, leisten könnte. Leider höre ich zu oft den Ruf nach härteren Strafen genau aus der Ecke die auch Parteien unterstützt die einen solchen Sparkurs fahren und das macht mich dann unsagbar wütend.
Vielen Dank für deinen klugen und maßvollen Post! Sowas liest man viel zu selten und es erinnert mich daran, wie ich meine eigene Meinung besser formulieren sollte.
Die individuelle Gefährlichkeit hat mit dem Strafmaß aber nicht ausschließlich etwas zu tun. Dies spielt insbesondere bei der Erörterung der §§ 63, 64, 65 i.V.m. 20, 21 StGB eine Rolle. Also die Frage, ob die Beschuldigten eine geistige Krankheit haben aufgrund derer oder auch ohne diese eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. In solchen Fällen sind Sicherheitsverwahrung und Maßregelvollzug der Weg, obgleich mir nicht bewusst ist, ob SVR bei Jugendlichen eine Option ist.
Stimmt alles was du schreibst. Trotzdem will ich nicht, dass Leute, die in einer Nicht-Notwehr-Situation andere Menschen mit einem Messer bedrohen, verletzen oder so wie hier sogar töten frei rumlaufen dürfen, wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
Und diese Einschätzung obliegt den Gerichten, die sich dafür entsprechenden Sachverständigen bedienen.
Es ist gut, dass das so geregelt ist. Bei der Abwägung zwischen den Rechten des Täters und den Rechten der restlichen Bevölkerung finde ich jedoch, dass die Rechte des Täters zu oft zu stark gewertet werden.
An wievielen Prozessen hast du als Beobachter schon teilgenommen? Was weisst du über den Strafvollzug bei Jugendlichen?
Oft entsteht dein Eindruck bei Bürgern, weil das Strafverfahren eine Blackbox darstellt wo du als Zeitungsleser nur die Straftat und am Ende die Höhe der Strafe mitbekommst (oft erfährt man auch nur die Hauptstrafe und nicht die zusätzlichen, oft erheblichen, Auflagen) aber nicht was zwischen drin alles besprochen wurde, wieviele Menschen und wieviel Fachwissen an der Entscheidungsfindung beteiligt waren, wie hart die Konfrontation mit der Tat im Gericht oft verläuft, noch was nach dem Urteil passiert wenn die Strafe vollzogen wird. Von all denen die sich später nie mehr etwas zu schulden kommen lassen hört man selbstverständlich dann erst recht nichts, also wird der Erfolg der Strafmassnahmen, die du als zu gering ansiehst, für dich auch nicht deutlich.
Ich empfehle sich mal in Gerichtsverhandlungen zu setzen und sich das anzuhören, bei Prozessen mit Jugendlichen ist Publikum allerdings oft ausgeschlossen.
Ansonsten, wenn du vom ganzen Prozess der Ermittlung der Straftat, dem Strafprozess und der Ausführung der Strafe keinen Schimmer hast, finde ich es schwierig wenn du deine Meinung nur auf einem Bauchgefühl bildest und rate das zu hinterfragen.
Ich bin weit davon entfernt zu glauben, dass unser Justizsystem perfekt ist, aber wenn ich etwas zu kritisieren hätte bei der Bestrafung von Jugendlichen speziell dann, dass es zu lange dauert zwischen Straftat und Prozess, weil gerade Jugendliche sehr schnell Abstand von ihren Taten gewinnen und ein Prozess der ein Jahr später oder gar zwei statt findet ist für einen Jugendlichen fast wie etwas aus einem frühren Leben dass nichts mehr mit ihr/ihm zu tun hat. 6 Monate max. wären da viel besser.
Zusätzlich ist die Opferhilfe unterentwickelt und muss dringend ausgebaut werden, davon hätten die Geschädigten mehr als von einer härteren Bestrafung der Täter und zuletzt fehlt es an Vorbeugung und Aufklärung wie schnell man sich das eigene und das Leben anderer verbauen kann für junge Menschen. Gerade wird wieder an der Jugendförderung eingespart, die das, unter anderem, leisten könnte. Leider höre ich zu oft den Ruf nach härteren Strafen genau aus der Ecke die auch Parteien unterstützt die einen solchen Sparkurs fahren und das macht mich dann unsagbar wütend.
Vielen Dank für deinen klugen und maßvollen Post! Sowas liest man viel zu selten und es erinnert mich daran, wie ich meine eigene Meinung besser formulieren sollte.
Die individuelle Gefährlichkeit hat mit dem Strafmaß aber nicht ausschließlich etwas zu tun. Dies spielt insbesondere bei der Erörterung der §§ 63, 64, 65 i.V.m. 20, 21 StGB eine Rolle. Also die Frage, ob die Beschuldigten eine geistige Krankheit haben aufgrund derer oder auch ohne diese eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. In solchen Fällen sind Sicherheitsverwahrung und Maßregelvollzug der Weg, obgleich mir nicht bewusst ist, ob SVR bei Jugendlichen eine Option ist.