Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann stattgegeben und die abschließende Beratung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Woche im Bundestag untersagt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit dafür bleibe.
Er hat halt recht.