Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann stattgegeben und die abschließende Beratung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Woche im Bundestag untersagt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit dafür bleibe.
Und die Koalitionsparteien werden natürlich den unter großen Bauchschmerzen geschlossenen Kompromiss über den Haufen werfen, um einen Änderungsantrag der Opposition anzunehmen.
Als ob das Für und Wider nicht bereits in den Medien ausführlich öffentlich besprochen worden wäre.
Ja. Aber das Bundesverfassungsgericht hindert die Koalition nicht daran. Wollte man das Parlament stärken, müsste man die Unabhängigkeit der Abgeordneten stärken, so dass es zum Normalfall würde, dass die Regierung aufgrund von Abweichlern in Reihen der Koalition auf vereinzelte Stimmen aus der Opposition angewiesen ist.
Dieses Urteil ermöglicht es der Opposition kein bisschen besser, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Es ermöglicht ihr nur, sich auf der Gesetzesbaustelle festzukleben und die Fertigstellung des Gesetzes ein paar Wochen zu verzögern, bis das Protestcamp geräumt ist.
Wir haben im Herbst Landtagswahlen. Je nachdem, wie das Echo auf die Änderungsvorschläge der Opposition ist, wird der Regierung gar nichts anderes übrig bleiben, als den ein oder anderen Punkt mit zu berücksichtigen. Das GEG ist ja eh schon nicht besonders gut für die Umfragewerte.
Außerdem sind die Abgeordneten unabhängig. Was willst du machen? Verbieten, dass es irgendwelche Konsequenzen hat, wenn du dich als Abgeordneter gegen den Rest deiner Fraktion stellst? Denn bestrafen kannst du das ja schon jetzt nicht und den Unwillen des Rests der Koalition verhindern, wenn gerade relativ spektakulär eine Gesetzesvorlage gescheitert ist, wirst du auch mit einem BVerfG-Spruch nicht.
In gewissem Sinne, ja. Das Wahlrecht so ausgestalten, dass es sich für Parteien lohnt, auch nicht linientreue Abgeordnete auf die Liste zu setzen, und die Anordnung der Listenplätze nicht den Parteien überlassen. ZB mit veränderlichen Listen, wie es in der Schweiz gemacht wird.
Dafür hast du die Erststimme bei der Bundestagswahl.
Deren Wirkung ist aber begrenzt und wird durch das neue Wahlrecht weiter verringert.