Neonazis, Identitäre, Burschenschafter - die AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu. Eine BR-Recherche zeigt erstmals, in welchem Ausmaß die AfD Verfassungsfeinden Zugang zum Parlament gewährt.
Für die Bundestagsabgeordneten der AfD arbeiten mehr Personen aus dem rechtsextremen Spektrum als bislang bekannt. Das zeigen Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Demnach beschäftigen die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Organisationen aktiv sind, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft werden. Unter ihnen befinden sich Aktivisten aus dem Umfeld der “Identitären Bewegung”, ideologische Vordenker aus der “Neuen Rechten” und mehrere Neonazis.
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Unter den Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern sind Personen, die namentlich in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden und solche, die Führungspositionen in beobachteten Organisationen bekleiden. Der BR ist in der Mitarbeiterschaft auf Teilnehmer an Neonazi-Aufmärschen in Chemnitz, Dortmund, Dresden, Magdeburg und Zwickau gestoßen.
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Mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigen Personen, die in Organisationen aktiv sind, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden. Darunter sind nach BR-Recherchen auch die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.
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AfD-Bundestagsabgeordnete beschäftigen auch Personen, die der Partei selbst zu extrem waren. So gibt es etwa ein Türschild mit dem Namen Frank Pasemann im Otto-Wels-Haus des Bundestages in der Straße Unter den Linden. Pasemann war in der vorigen Legislaturperiode selbst Bundestagsabgeordneter der AfD, im Jahr 2020 wurde er aus Partei und Fraktion ausgeschlossen.
Im Parteiausschlussverfahren wurden ihm parteischädigendes Verhalten und Antisemitismus vorgeworfen. Laut dem Türschild arbeitet er für den Abgeordneten Jürgen Pohl. Pasemann und Pohl äußerten sich auf Anfrage nicht.
Auch Marvin Neumann ist bei einem AfD-Abgeordneten beschäftigt. Der ehemalige Chef der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD, trat 2021 unter Druck aus der Partei aus. Ihm war unter anderem eine Aussage über “Weiße Vorherrschaft” zur Last gelegt worden. Heute arbeitet er für Hannes Gnauck aus Brandenburg. Neumann und Gnauck ließen Anfragen unbeantwortet.
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Einer der Mitarbeiter hat Hausverbot in den Bundestagsgebäuden: Mario Müller arbeitet für den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt. Im Januar berichtete “Correctiv”, dass Müller zu den Referenten des sogenannten “Geheimtreffens” in Potsdam gehörte.
Müller bewegt sich seit den Nullerjahren in der rechtsextremen Szene, mehrfach wurde er wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt. Zuerst hatte die Die Welt über Müllers Beschäftigung bei Schmidt berichtet.
Dem BR liegen Fotos vor, die Müller damals im Umfeld der “Jungen Nationaldemokraten” zeigen, so hieß die Jugendorganisation der NPD. Später hat Müller sich als prominenter Kopf der “Identitären Bewegung” (IB) hervorgetan - ein Netzwerk von Aktivisten der “Neuen Rechten”.
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Aber das Verfassungsgericht ist sich noch nicht sicher. Sind das nicht vielleicht doch Demokraten die unsere Verfassung im Herzen tragen? Im Parteiprogramm steht das ja so. Dann muss man das wohl glauben. Und außerdem, war Hitler wirklich ein Nazi? Erst mal mehr prüfen. Sicher kann man sich da ja nie sein!
Hä? Hat das BVerfGE da jemals Stellung zu bezogen?
Die Politik pennt, ja. Die müssten halt endlich mal ein Verbotsverfahren anstrengen. Aber was soll das Gericht denn machen, wenn niemand ihm einen Fall vorlegt?
Ein ehemaliger Richter am Gericht hatte mal gewarnt, dass es nicht reichen würde und Juristen, die man so liest, sehen die Gefahr auch. Das ist ja (neben schlafenden Politikern oder solchen, die auf eine Zusammenarbeit spekulieren) wohl einer der Gründe dafür, dass wir die immer noch über unsere Steuergelder finanzieren müssen. Aber ja, das war ein wenig überspitzt formuliert.
Auf der anderen Seite habe ich das letzte Urteil gegen die NPD (Die Heimat) schon als kleinen Wink in Richtung Politik gesehen. Auf der einen Seite hat das Gericht hier einmal ganz klar die Verfassungswidrigkeit einer rechtsextremen Partei festgestellt - das gab es so weit ich weiß seit 1956 nicht mehr.
Zum anderen hat das BVerfG auch den Begriff der “aktiv kämpferischen Haltung” in der Urteilsbegründung deutlich entschärft und so die Hürden für ein Parteiverbot gesenkt.
Für mich klingt das schon nach “traut euch!”.