Es hat gegenüber einer gleichwertigen Gehaltserhöhung nur Vorteile für den Arbeitgeber. Häufig steht dann noch ne Klausel im Tarifvertrag dass die Zahlung dieser “Sonderleistungen” falls wirtschaftlich nötig ausgesetzt werden kann, wenn dafür im nächsten Jahr keine betriebsbedingten Kündigungen stattfinden.
Es hat gegenüber einer gleichwertigen Gehaltserhöhung nur Vorteile für den Arbeitgeber. Häufig steht dann noch ne Klausel im Tarifvertrag dass die Zahlung dieser “Sonderleistungen” falls wirtschaftlich nötig ausgesetzt werden kann, wenn dafür im nächsten Jahr keine betriebsbedingten Kündigungen stattfinden.