Ukrainische Militärdienstpflichtige, die derzeit in der EU leben, sind in heller Aufregung. Präsident Selenski hat angekündigt, Auslieferungsanträge zu stellen, um all diejenigen zu rekrutieren, die geflüchtet sind. Sie alle erhalten derzeit einen befristeten humanitären Aufenthaltsstatus nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU.
Laut Entscheidung des EuGH wird Verfolgung nicht anerkannt, wenn ein verfügbares Verfahren der Kriegsdienstverweigerung nicht in Anspruch genommen wurde. In der Ukraine gibt es diese Möglichkeit nicht. Allerdings hatte das Gericht auch geurteilt, dass eine kurz oder mittlere Freiheitsstrafe nicht unbedingt als eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Verfolgungshandlung also abseits des legitimen Rechts auf Unterhaltung der Streitkräfte zu sehen sei.