Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.
Der Unterschied zwischen Gesetze zu formulieren, die in die gleiche Kerbe schlagen wie Gesetze, die davor schon als illegal abgelehnt wurden und tatsächlich Straftaten begehen ist, dass man für Straftaten belangt werden kann. Das gleiche sollte für Ersteres auch gelten.