Im Streit über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.
Die kann wahrscheinlich nicht, sie hat ja alle Hände voll zu tun, mit der einen muss sie dem braunen Pack den Steigbügel halten, während sie mit der anderen in der braunen Güllegrube nach Stimmen fischt.
Die kann wahrscheinlich nicht, sie hat ja alle Hände voll zu tun, mit der einen muss sie dem braunen Pack den Steigbügel halten, während sie mit der anderen in der braunen Güllegrube nach Stimmen fischt.
Und das alles während sie versucht Deutschland in einen Überwachungsstaat zu verwandeln, die Arme ist wirklich schwer beschäftigt
Da soll nochmal einer sagen, Senioren lägen nur auf der faulen Haut.
Die is 53 :D
Hat aber Ansichten wie meine Oma und die ist 93.
Klar, die muss ja auch fertig werden. Wenn die braune Suppe übernimmt, muss schließlich die Infrastruktur für die nächste Gestapo schon da da sein