Zwei Zitate aus dem Artikel:

Die Sicht der Kommission:

Mit dem neuen Anlauf “werden neue verbindliche Garantien eingeführt”, um allen vom EuGH geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen, versichert die Kommission nun: “So ist vorgesehen, dass der Zugang von US-Geheimdiensten zu EU-Daten auf ein notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt ist”.

Und die Perspektive der Kritiker:

Anders als von der Kommission behauptet, “ändert sich am US-Recht wenig”, hält die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb dagegen. Das grundsätzliche Problem mit dem FISA-Abschnitt 702 werde von den USA nicht angegangen. Demnach haben nach wie vor nur US-Bürger verfassungsmäßige Rechte und dürfen nicht anlasslos überwacht werden. Insgesamt ist das angeblich “neue” transatlantische Datenschutzabkommen laut Noyb weitgehend eine Kopie des gescheiterten Privacy Shields und werde “in wenigen Monaten” wieder vor dem EuGH landen.

  • UdoB@kbin.social
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    1 year ago

    Großartig. Statt auf 100% der Daten zuzugreifen, reduzieren sie es nun auf ein “verhältnismaßiges Maß”. Also auf 99 Prozent.