Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken. Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, kommentiert.
Selbst unabhängig von dem Gehwegparken sollte einem das doch eigentlich auch klar sein, wenn man sich die typischen Mehrparteienhäuser in den Städten anschaut. Wenn du 6-8 Parteien hast, aber auf der Länge des Hauses nur etwa 2 Autos davor unterbringen kannst, wo sollen dann die restlichen Karren stehen, wenn da vermutlich mehr als die Hälfte der Mieter eins haben? Im Grunde brauchst du halt überall Parkgaragen unter den Häusern.
Selbst unabhängig von dem Gehwegparken sollte einem das doch eigentlich auch klar sein, wenn man sich die typischen Mehrparteienhäuser in den Städten anschaut. Wenn du 6-8 Parteien hast, aber auf der Länge des Hauses nur etwa 2 Autos davor unterbringen kannst, wo sollen dann die restlichen Karren stehen, wenn da vermutlich mehr als die Hälfte der Mieter eins haben? Im Grunde brauchst du halt überall Parkgaragen unter den Häusern.
Oder, keine Autos.