Unser Rechercheprojekt dokumentiert, wie häufig Behinderte in stationären Einrichtungen Gewalt ausgesetzt sind.
Vor zwei Jahren wurden vier behinderte Menschen in einem Potsdamer Wohnheim ermordet. Eine weitere Bewohnerin wurde schwer verletzt. Die Täterin war eine Pflegehelferin, sie wurde in dem folgenden Gerichtsprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt. Trotz der Schwere der Taten und des Aufschreis der Community der Menschen mit Behinderungen war die mediale Berichterstattung dominiert vom Narrativ des Einzelfalls – und vom Blick auf die Täterin. Doch leider trifft die Einzelfallthese nicht zu. Es gibt Strukturen, die die Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, die in solchen Einrichtungen leben, geradezu schüren.
Wobei man sagen muss, dass sich durch das Bundesteilhabegesetz zumindest in der Richtung was getan hat. Nun müssen alle Beschäftigten bei Einstellung ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Quelle Beispielhaft
Ah das war mir nicht klar, danke für die Info!