Der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Frei, will das Individualrecht auf Asyl in der EU durch eine neue Regelung ersetzen. Pro Jahr solle künftig ein festes Kontingent von höchstens 400.000 Schützbedürftigen aufgenommen werden.
In Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot 2020 gekippt. Seitdem ist es zumindest nicht strafbar, aber es ist auch nicht wirklich reguliert. Und eine Neuregelung haben sie ja vor ein paar Wochen nicht hinbekommen im Bundestag. Und deshalb bleibt es jetzt den Sterbehilfe Vereinen selbst überlassen was für Anforderungen sie stellen.
Bei einem Verein wurde mein Anliegen direkt abgelehnt mit der Begründung: So jung und psychische Erkrankungen sind uns zu heikel. Bei der DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben) wollen sie, wenn psychische Erkrankungen mit im Spiel sind ein psychiatrisches Gutachten, dass mir bestätigt, dass ich in meiner Urteilsfähigkeit und Willensbildung bezüglich des Sterbewunsches nicht eingeschränkt bin. Dieser Voraussetzung stimme ich aus systemischer Perspektive auch vollkommen zu. Genauso wie dem halben Jahr Wartefrist. Das wäre bei mir auch alles gegeben. Ich hatte in den letzten 15 Jahren keinen einzigen Tag an dem ich gesagt hätte ich möchte lieber leben als sterben. Zur Zeit bin ich bei der psychiatrischen Ambulanz einer Psychiatrie in Behandlung. Und die meinten kategorisch, dass sie solche Gutachten nicht ausstellen völlig unabhängig von meinem Fall. Und deshalb darf ich jetzt lauter psychiatrische Praxen in der Stadt kontaktieren, ob sie dazu bereit wären mir dieses Gutachten auszustellen.
@Arbic Danke Dir. Das heißt, die Sterbehilfe-Vereine verweisen auf ein notwendiges Gutachten, welches kaum ausstellbar ist. Klingt durchdacht. Grundsätzlich bin ich stets verwundert ob des langsamen Fortschritts in dieser Richtung. Letztlich treibt man Leute in den Suizid, der entweder nicht ‘erfolgreich’ ’ ausgeht, oder welcher für manche dann ein Schritt zu weit ist. Geholfen ist damit niemandem.
So wie ich das bei der DGHS verstanden habe verlangen sie nur ein Gutachten wenn psychische Krankheiten diagnostiziert wurden. Da ist dann nur gleich die nächste Frage ob der Wunsch nach Suizid schon als psychische Erkrankung gilt. Dann würde wieder nichts dabei raus kommen.
@Arbic @Moderationslog Uff. Versuchst Du es in Deutschland oder der Schweiz?
In Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot 2020 gekippt. Seitdem ist es zumindest nicht strafbar, aber es ist auch nicht wirklich reguliert. Und eine Neuregelung haben sie ja vor ein paar Wochen nicht hinbekommen im Bundestag. Und deshalb bleibt es jetzt den Sterbehilfe Vereinen selbst überlassen was für Anforderungen sie stellen.
Bei einem Verein wurde mein Anliegen direkt abgelehnt mit der Begründung: So jung und psychische Erkrankungen sind uns zu heikel. Bei der DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben) wollen sie, wenn psychische Erkrankungen mit im Spiel sind ein psychiatrisches Gutachten, dass mir bestätigt, dass ich in meiner Urteilsfähigkeit und Willensbildung bezüglich des Sterbewunsches nicht eingeschränkt bin. Dieser Voraussetzung stimme ich aus systemischer Perspektive auch vollkommen zu. Genauso wie dem halben Jahr Wartefrist. Das wäre bei mir auch alles gegeben. Ich hatte in den letzten 15 Jahren keinen einzigen Tag an dem ich gesagt hätte ich möchte lieber leben als sterben. Zur Zeit bin ich bei der psychiatrischen Ambulanz einer Psychiatrie in Behandlung. Und die meinten kategorisch, dass sie solche Gutachten nicht ausstellen völlig unabhängig von meinem Fall. Und deshalb darf ich jetzt lauter psychiatrische Praxen in der Stadt kontaktieren, ob sie dazu bereit wären mir dieses Gutachten auszustellen.
@Arbic Danke Dir. Das heißt, die Sterbehilfe-Vereine verweisen auf ein notwendiges Gutachten, welches kaum ausstellbar ist. Klingt durchdacht. Grundsätzlich bin ich stets verwundert ob des langsamen Fortschritts in dieser Richtung. Letztlich treibt man Leute in den Suizid, der entweder nicht ‘erfolgreich’ ’ ausgeht, oder welcher für manche dann ein Schritt zu weit ist. Geholfen ist damit niemandem.
So wie ich das bei der DGHS verstanden habe verlangen sie nur ein Gutachten wenn psychische Krankheiten diagnostiziert wurden. Da ist dann nur gleich die nächste Frage ob der Wunsch nach Suizid schon als psychische Erkrankung gilt. Dann würde wieder nichts dabei raus kommen.