Kommunen können jetzt den Mobilitätspass einführen und so ÖPNV besser finanzieren.
Außerdem können sie Scan-Fahrzeuge einsetzen um Falschparkende Autos automatisiert zu erfassen.
Ich finde da ist richtig viel guter Kram dabei.
https://www.landtag-bw.de/resource/blob/548220/a4ec5abcaca3487da0aebcf184ceef44/17_8021_D.pdf
Hab das aus dem verlinkten Text nicht ganz verstanden - bedeutet Mobilitätspass eine Art “Deutschlandticket, (ggf. aber nur für den Landkreis o.ä.)”, welches dann optional für die Einwohner ist, oder wäre das eine verpflichtende zusätzliche Steuer, die dann aber für die Einwohner/generell im Landkreis kostenlosen ÖPNV ermöglicht?
Ich verstehe es wie eine Art Automatisiertes ÖPNV-Guthaben
Der Abgabenschuldnerin wird im Gegenzug für die Abgabe ein Mobilitätsguthaben für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe der zu leistenden Abgabe eingeräumt. Das Mobilitätsguthaben kann zum Erwerb von nicht über- tragbaren personalisierten Zeitkarten des öffentlichenPersonennahverkehrs ab einem Geltungszeitraum von mindestens einer Woche verwendet werden
das unterschiedlich erhoben werden kann (§§ 19 und 20)
Ah, also eine Art Steuer und dafür bekomme ich quasi Gutscheine, mit denen ich dann Fahrkarten (nur für mich) kaufen kann. Aber keine Einzelfahrten, sondern Wochen-/Monats-/…-Karten.
Dann wäre die Frage, ob es hier weitere Einschränkungen beim “einlösen” gibt - wäre dann ein “unauffälliger” Weg das Deutschlandticket teurer zu machen, falls das bspw davon ausgeschlossen wäre.