Keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannen, nur noch bei begründetem Verdacht und (fast) keine verpflichtende Alterskontrolle mehr - ein Kompromissvorschlag aus dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament würde dem Gesetz zur Chatkontrolle viele Giftzähne ziehen.
Sehr gut. So hatten wir’s bei der VDS ja auch schon. Generelles durchleuchtet ist illegal, aber wenn es einen Tatverdacht gibt sieht das anders aus.
Wie sollen wir den einen Verdacht generieren, wenn wir vorher nicht durchleuchten?
Da ist dann die Frage ob ein erhärter Verdacht eine vorschnelle Untersuchung juristisch heilen kann.
Heißt: kann einfach Mal auf gut Glück geschaut werden und wenn man was findet passt das oder liegen da harte Vorgaben an? Ich hoffe auf zweiteres