Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung
führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
Was allerdings auch nicht in Stein gemeißelt ist und in Deutschland auch erst zwei Jahre dem Mord, um den es hier ging, beschlossen wurde.
Ich habe auch Bauchschmerzen bei dem Urteil, aber irgendwie klingen beide Varianten doof.
Vielleicht wäre eine Art “Prä-Gericht” nötig, dass zB prüfen kann, ob neue Beweise überhaupt eine realistische Chance auf Änderung haben.
In der Urteilsbegründung wurde (zum Teil) in etwa so argumentiert:
Im Gesetz steht praktisch genau das. Nur, wenn eine Verurteilung wegen der neuen Beweise sehr wahrscheinlich ist, dann geht die Wiederaufnahme. Nun wurde aber schon einmal mit “erdrückenden Beweisen” gegen ihn der Prozess gemacht. Der endete im Freispruch. Es ist also nicht möglich zu sagen, welche Beweise “über jeden berechtigten Zweifel” zur Verurteilung führen. Das Konzept, die Schwere der Beweise einzustufen ist also mit Mängeln behaftet.