Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Persönlich finde ich, dass man für Mord, etc schon hätte eine Ausnahme machen können, wenn neue Beweise auftauchen. Ist vlt eine slippery slope, aber fand das Gesetz an sich in Ordnung. Allerdings ist 103 (3) gg auch schon ziemlich eindeutig. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichtes in soweit richtig. Wenn man das haben will, soll man halt das gg ändern.
Persönlich finde ich, dass man für Mord, etc schon hätte eine Ausnahme machen können, wenn neue Beweise auftauchen. Ist vlt eine slippery slope, aber fand das Gesetz an sich in Ordnung. Allerdings ist 103 (3) gg auch schon ziemlich eindeutig. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichtes in soweit richtig. Wenn man das haben will, soll man halt das gg ändern.