Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.
Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen
Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.
bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.
Und wo genau soll das Strafrecht seine präventive Wirkung entfalten, wenn Gefängnis / Sicherungsverwahrung hier besser ist, als das Leben in “Freiheit” im Heimatland?
Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.
Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.
Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.
Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.
Es wird auch nicht gefordert, dass generell keine Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, sondern nur gewalttätige Kriminelle Asyl zu verwehren.
Und wo genau soll das Strafrecht seine präventive Wirkung entfalten, wenn Gefängnis / Sicherungsverwahrung hier besser ist, als das Leben in “Freiheit” im Heimatland?