Hier geht’s zur Folge in der ZDF Sendung “Die Anstalt”: https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-10-oktober-2023-100.html
Hier geht’s zur Folge in der ZDF Sendung “Die Anstalt”: https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-10-oktober-2023-100.html
Selbst wenn der Verfassungsschutz schon wieder Mist gebaut hat und das Verfahren der AfD nur kurzfristig Steine in den Weg wirft, ist das sinnvoll.
Würde es aber nicht. Im Gegenteil. Vor allem nicht, wenn das Verfahren scheitert wäre das für die AfD ein riesiger Gewinn. Klar, die stellen sich bereits als Opfer dar, aber “Wir werden verfolgt, weil die Zeitung gemeine Sachen schreibt” ist halt lange nicht so effektiv wie “Verfassungsgericht stellt fest, dass wir zu Unrecht verdächtigt wurden”.
Was man gegen die AfD machen sollte (und mit den neuen Befugnissen für den Verfassungsschutz auch machen kann) ist die Anwendung der Strategie, die auch gegen kriminelle Clans am besten zu wirken scheint: Maximaler Verfolgungsdruck. Durch den neuen Beschluss ist es ja einfacher geworden die Parteimitglieder zu überwachen und dann klagt man sie eben wegen jeder noch so kleinen Straftat an. Glücklicherweise scheint die Kriminalitätsrate unter Mitgliedern ganz ordentlich zu sein. Für eine Partei die für “Recht und Ordnung” stehen möchte sind tägliche “AfD-Landtagsmitglied wegen XY verurteilt”-Schlagzeilen Gift.
Es ist nicht sinnvoll, wenn die sich (dann bestätigt) überall hinstellen kann und hinausposaunen, dass sie ja keine Nazis sind und alles haltlose Anschuldigungen wären.
Mittlerweile ist der zweite Landesverband gesichert rechtsextrem und der nächste wird beobachtet, wieviele brauchst du noch?
Ich? Gar keine. Ich bin kein Richter, der über da Verbot entscheidet.
16 schätze ich mal. Parteiverbote sind halt schwer und wenn “nur” 2 von 16 Landesverbänden rechtsradikal und der Bundesverband auch nicht, dann wird es sehr schwer zu argumentieren, dass es die ganze Partei ist.
Man könnte aber natürlich überlegen erstmal nur ein Verbot der Verbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt anzustreben. Allerdings ist “gesichert rechtsradikal” soweit ich das verstehe auch nicht mit “gesichert verfassungsfeindlich” gleichzusetzen. Insofern wäre ich mir nichtmal sicher, dass das klappt.
Vor 'er Weile in einer Reportage einen Juristen gesehen, der meinte, dass Parteien und andere Organisationen völlig problemlos für die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten können, wenn sie das nur gewaltfrei machen. Völliger Schwachsinn, meiner Meinung nach, aber so scheint hierzulande die Juristik und Politik zu ticken.
Naja, die Frage ist halt, es ist halt immer problematisch Meinungen zu beschränken und zu fest will man die Definition von was “freiheitlich-demokratisch” ist, auch nicht machen. Wenn man streng nach der Definition geht, müsste man sonst auch gegen Menschen, die z.B. einen Gesellschaftsrat fordern (wie die letzte Generation) vorgehen. Demarchie ist eben keine Demokratie.
Insofern finde ich die Grenzen, die das Grundgesetz da setzt schon sinnvoll. Man darf halt nicht vergessen, dass das unterschiedliche Grenzen für völlig unterschiedliche Maßnahmen sind. Nur weil der Staat eine Gruppierung nicht verbieten kann, heißt das nicht, dass der Staat nichts gegen die von der Gruppe verbreitete Ideologie tun kann. Z.B. hat man ja mit dem Radikalenerlass durchaus effektiv verhindert, dass Linksradikale und Tankie in Behörden zu viel Einfluss bekamen (ob das die Diskriminierung gegen unproblematische Linke Wert war ist eine andere Frage). Sowas könnte und sollte man jetzt wahrscheinlich wiederholen und gegen die AfD richten.
Im Grundgesetz Artikel 20 steht auch: “(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Leute wie Maaßen zeigen doch wie weit die ihre Tentakel bereits im Staatsapparat haben. Wirst aber nicht als Held gefeiert werden, wenn du was gegen die unternimmst, nachdem das Verbotsverfahren gescheitert ist, sondern selber in den Knast wandern.
Selbstverständlich und zu Recht. Das Widerstandsrecht greift erst sehr spät. Das ist für Leute wie Elser oder Staufenberg gedacht. Maßen (oder die AfD) sind weit außerhalb dessen, gegen das du Widerstand leisten darfst. Über das Widerstandsrecht zu reden ist eine ziemlich sicherer Weg, wenn man Juristen echt nerven will . Anscheinend dichten Laien wie du (oder ich, habe das auch mal gemacht) da sehr viel Blödsinn rein, in der juristischen Realität greift das Widerstandsrecht aber in kaum einem realistischen Szenario.
Als Kontext: Schlimmer als der Kanzler, unter dem das Widerstandsrecht verabschiedet wurde, ist Bernd Höcke auch nicht. Es sollte also klar sein, dass wir hier über völlig andere Leute als die AfD reden. Vielleicht ist das in zehn Jahren anders - die AfD wir ja immer rechter - aber Stand heute kannst du das vergessen.
Auch das mit der “andere Abhilfe nicht möglich ist” geht weit. Polen hat ja z.B. gerade (vermutlich) gezeigt, dass man so eine Partei auch wieder loswerden kann.
Es bleibt also erstmal dabei, dass wir die AfD nur mit Gegenrede und rechtsstaatlichen Verfahren gegen einzelne Mitglieder und Verbände bekämpfen können. Angesichts von deren Inkompetenz sollte das aber reichen.
Die stellen sich ja jetzt schon hin und sagen, dass sie aktuell rechtlich nicht belangt werden und daher keine Nazis sein können. Alle mit offenen Augen sehen, dass das Unfug ist und sich in der AfD im Wesentlichen radikalisierte Konservative mit alten NPD-Typen und jüngeren Identitären treffen. Was das Gerichtsverfahren da feststellt bzw. aufgrund Versäumnissen beim Verfassungsschutz nicht feststellt, ist fast zweitrangig in der Wahrnehmung. Die AfD wird sich in jedem Fall erst einmal als Opfer darstellen.
Wenn das Gerichtsverfahren scheitert, dann heißt das zumindest, dass über Jahre ein Teil der Energie der AfD in diesem Gerichtsverfahren steckt statt in der politischen Arbeit. Es heißt auch, dass die Brandmauer der CxU auf Landesebene eine Chance hat. Wenn am Ende ein Schuldspruch steht, umso besser — dann werden Gelder eingefroren und es dauert Jahre, bis eine Nachfolgeorganisation aufkommt.
Man kann aber stattdessen auch einfach abwarten, bis sich nächstes Jahr die CxU bei den Landtagswahlen mit der AfD verbündet. Man kann auch auf den nächsten “Asylkompromiss” und ähnliche nicht zielführende, rechtsstaatszerstörende Machwerke warten, die maßgeblich indirekt von der AfD beeinflusst sind. Fände ich unclever.
Ich wage mal den Vergleich mit Till Lindemann, bei dem zwar jetzt ein Freispruch steht, aber trotzdem jede:r mit Augen sieht, dass das mit Unschuld nichts zu tun hat.
…und weil wir nicht wollen, dass sie sich als Opfer hinstellen, lassen wir sie lieber weiterhin unsere Demokratie von innen auseinandernehmen und machen, was man will.
Genau wie das Kind, das im Supermarkt alle Gläser zerdeppert, die Regale umschmeißt und dabei lauthals brüllt. Nein - bloß nicht das Kind zur Räson bringen oder gar bestrafen. DANN könnte das Kind ja eventuell davon traumatisiert und später gewalttätig werden…
“Brandmauer der CxU” 🤣🤣🤣🤣
Du weißt hoffentlich, wir es gemeint ist—die CxU hätte ein größeres Argumentationsproblem, wenn sie sich mit einer Partei einließe, gegen die ein Verbotsverfahren läuft. Solange es kein Verbotsverfahren gibt, ist es viel einfacher sich flexibel danach umzuentscheiden, wie der Wind gerade steht.
Und hätte einen Freibrief, sobald das Verbot nicht durchkommt. Tolle Idee.
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