Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Ist es in kleinen Kliniken aber oft nicht.