Mit Bezug auf Drag-Lesungen forderte der AfD-Gemeinderat Peter Junker, Kinder vor "Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfi**ern" zu schützen. Sven Bäring von QueerBw zeigte ihn wegen Volksverhetzung an. (Politik - Deutschland)
Tatsächlich sehe ich den Tatbestand der Volksverhetzung hier auch nicht erfüllt, da die sexuelle Orientierung dort nicht aufgeführt ist:
Aber der Straftatbestand § 192a Verhetzende Beleidigung passt schon besser, denn dort ist auch sexuelle Orientierung aufgeführt:
Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.
Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.
Danke für den Link, ich stehe korrigiert :)