Die Walters leben seit mehr als zehn Jahren in ihrem Haus im brandenburgischen Rangsdorf. Nun müssen sie ausziehen, weil ein Gericht versäumt hat, den rechtmäßigen Erben zu kontaktieren. Anfechtung ausgeschlossen.
Ist mir spontan unsympathisch, dieser “rechtmäßige” Erbe.
Mich würde auch interessieren, welcher Aufwand angemessen ist, um nicht-Deutsche Erben im Ausland ausfindig zu machen. Gerade, wenn sie nicht ausdrücklich im Testament bedacht sind. Ist ja schon ein ziemlicher Service.
Ist mir spontan unsympathisch, dieser “rechtmäßige” Erbe. Mich würde auch interessieren, welcher Aufwand angemessen ist, um nicht-Deutsche Erben im Ausland ausfindig zu machen. Gerade, wenn sie nicht ausdrücklich im Testament bedacht sind. Ist ja schon ein ziemlicher Service.