Du hast ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, musst das aber beim AG beantragen.
Du hast auch ein Recht darauf dass das Arbeitszeugnis positiv ausfällt. Aber Achtung: es gibt Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, aber negativ sind. Berühmtestes Beispiele ist “war stehts bemüht” und bedeutet “hats nicht hingekriegt”.
Deswegen kannst du dein Zeugnis auch bei externen Stellen prüfen lassen. Deswegen bewirbt sich auch niemand mit einem schlechten Zeugnis.
So wirklich braucht man das Zeugnis aber auch nicht wirklich, außer um darzulegen, was du in deiner alten Arbeitsstelle tatsächlich gemacht hast (Aufgabenspektrum) und worun du Erfahrung hast. Ist aber auch kein Muss.
Das war auch weniger eine ernstgemeinte Frage an dich (es sei denn, du hättest den Namen ausgesucht, was du anscheinend nicht hast), als viel mehr einfach nur ein “ist mir aufgefallen, find ich schräg bis sus”.
“ussr.win” hinterlässt halt einfach einen komischen Eindruck, um es vorsichtig zu formulieren.