Erstmal bekommt man ein Jahr zur Überbrückung ALG1, also 60% vom vorherigen Einkommen. Das würde hier dem Elterngeld entsprechen. Die Idee ist ähnlich: Man gibt den Menschen eine Möglichkeit, ihre Ausgaben weiter zu bestreiten, ohne dass man gleich das Eigentum verliert. Dass das nicht dauerhauft so sein kann ist natürlich klar, deswegen fällt man nach einem Jahr ins Bürgergeld.
Für deine Änderungsvorschläge wäre ich offen, ich würde aber nicht das ALG1-System umstellen wollen.
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