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Cake day: June 13th, 2023

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  • Es geht hier darum, die existierende Freiburger Straßenbahn nach Gundelfingen zu verlängern. Aktuell endet sie an der Freiburger Stadtgrenze an der Station Gundelfinger Straße. Natürlich könnte Gundelfingen einen Oberleitungsbus bis zur Straßenbahnhaltestelle Gundelfinger Straße anbieten, genauso wie auch heute schon die Diesel-/E-Buslinien 15, 16 und 24 Gundelfingen mit der Straßenbahnhaltestelle Gundelfinger Straße verbinden. Das wäre aber komplett Banane, weil das einfach nur Geld kostet und für die Fahrgäste absolut gar nix verbessert.

    Attraktiver ÖPNV wäre es, in Gundelfingen in die Straßenbahnlinie 4 einsteigen und umsteigefrei die Freiburger Altstadt, die Uni, die Messe etc. erreichen zu können. Nachdem Freiburg nicht im Ansatz daran denkt, sein Straßenbahnnetz einzustellen, wären irgendwelche mutmaßlich „billigeren“ Insellösungen von Vorortgemeinden einfach nur kompletter Quatsch.




  • Das ist leicht gesagt. Die riesige Schwierigkeit dabei ist, dass die Betreiber von Regionalzügen (GoAhead, ODEG, WestfalenBahn, NWB, DB Regio etc. etc.) alle vom Staat bezahlt werden, die Betreiber von Fernverkehrszügen (DB Fernverkehr, Flixtrain, ÖBB Nightjet) aber nicht. Das Ganze war bisher deshalb so geregelt, dass der Fahrgast eines verspäteten Nahverkehrszuges sich dann ein IC(E)/Flixtrain-Ticket kauft und der Verursacher der Verspätung im Regionalverkehr das dann erstattet. Auf die Art ist sichergestellt, dass der Betreiber des Fernverkehrszuges für die ersatzweise Beförderung auch ordentlich bezahlt wird – ansonsten könnten ja fünfzig Fahrgäste aus einer ausgefallenen Regionalbahn im nachfolgenden ICE Sitzplätze belegen, ohne dass DB Fernverkehr dafür auch nur einen Cent sieht und ohne dass das Unternehmen, das die Verspätung verursacht hat, den Schaden auch bezahlen müsste. Der Fernverkehr funktioniert in Deutschland eben grundsätzlich anders als der Nahverkehr (in dem der Betreiber einen gewissen festen Betrag schon alleine dafür bekommt, dass ein Zug überhaupt fährt, unabhängig davon, wie viele Leute da drinsitzen).

    Die Regelung mit der Erstattung des Fernverkehrstickets durch den Verursacher der Verspätung gilt auch weiterhin, nur eben nicht mehr, wenn der Fahrgast mit dem Deutschlandticket unterwegs ist. Und das finde ich irgendwo auch verständlich: Der Fahrgast mit Deutschlandticket zahlt nie mehr als 49 € im Monat. Da wird es plötzlich zu einem großen betriebswirtschaftlichen Risiko für einen kleines Eisenbahnverkehrsunternehmen aus Brandenburg wenn, nur weil deren Regionalbahn mal fünf Minuten verspätet ist, eine Reisegruppe auf Nahverkehrs-Abenteuerfahrt nach Sylt ihren Anschluss verpasst und die alle für 97,50 € pro Nase ab Berlin dann stattdessen den ICE nach Hamburg nehmen. Dem stehen rechnerisch Einnahmen aus dem Deutschlandticket von vielleicht 1,50 € pro Fahrgast gegenüber.

    So richtig kann man das wohl nur lösen, wenn der Staat nicht nur die Regionalverkehrsunternehmen bezahlen würde, sondern auch DB Fernverkehr. Das ist aber politisch sicherlich nicht erwünscht (man will im Fernverkehr ja den Markt regeln lassen) und vermutlich auch europarechtlich nicht ganz einfach umsetzbar (d.h. man müsste auch den Fernverkehr ausschreiben, wie man heute schon den Nahverkehr ausschreibt).