

Ausnahmen von dem weitgehenden Autoverbot soll es demnach für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben. Das gilt auch für Busse.
Wenn die “Wirtschaft” weniger im Stau steht, weil sie garnicht betroffen ist und mit viel weniger Verkehr besser durchkommt, dann ist das ein herber Schlag…
Aber wenn der Herr Geschäftsführer mit dem Taxi statt mit dem eigenen Porsche zum Firmenseitz fahren muss, ist das natürlich ein herber Schlag für das fragile Ego.
Verurteilung setz voraus, dass die Immunität aufgehoben wird und das Innenministerium der Staatsanwaltschaft nicht die Weisung erteilt, den Fall nicht weiter zu verfolgen.