Und ob diejenige danach im Knast medizinisch versorgt wird, weiß man auch nicht.
Da es hier um eine “rebellische” Frau geht wäre ich ja eher überrascht, wenn die nicht Vergewaltigung bis zur Zwangsschwängerung durch irgendwen als “medizinische Versorgung” betrachten…
Alternativ wird die an den Vergewaltiger Zwangsverheiratet, dann ist das auch keine Vergewaltigung mehr, sondern ganz normaler ehelicher Verkehr. Muss man wissen und so.
Und jetzt ist mir schlecht, weil ich genau weiß, dass viel zu viele wirklich so denken…