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  • https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/schuesse-muenchen-100.html

    Das ist über den Schützen bekannt:

    Stand: 05.09.2024 15:33 Uhr

    Der Schütze von München stammt aus Österreich. Den dortigen Behörden soll der junge Mann 2023 erstmals aufgefallen sein - wegen Anzeichen einer islamistischen Radikalisierung.

    Von Florian Flade, WDR

    Auf dem Handyvideo, das kurz nach der Tat im Internet auftauchte, ist ein junger Mann zu sehen, der etwas unbeholfen mit einem alten Gewehr hantiert. Es ist eine Repetierbüchse mit aufgesetztem Bajonett, wie man sie im Ersten Weltkrieg verwendet hat.

    Mehrere Schüsse feuerte der Mann mit dieser Waffe am Morgen am israelischen Generalkonsulat und dem NS-Dokumentationszentrum in München ab. Polizeikräfte rückten an und streckten den Schützen mit mehreren Schüssen nieder. Der Mann verstarb nach Behördenangaben wenig später an seinen Verletzungen.

    Inzwischen haben deutsche Sicherheitsbehörden die Identität des Schützen festgestellt: Es soll sich um den Österreicher Emra I. handeln, geboren 2006 in Österreich, zuletzt wohnhaft in Neumarkt im Salzburger Land.

    Nach Recherchen von WDR, NDR, Süddeutsche Zeitung und dem österreichischen Nachrichtenmagazin Profil soll Emra I. aus einer bosnischstämmigen Familie stammen und im vergangenen Jahr den österreichischen Behörden wegen möglicher islamistischer Radikalisierung aufgefallen sein.

    Schüsse in MünchenSchütze plante möglicherweise Anschlag auf Konsulat

    Strenggläubiger Muslim?

    Der junge Mann soll in der Schule als strenggläubiger Muslim in Erscheinung getreten und mehrfach mit anderen Schülern in Streit geraten sein. Er soll auch Gewaltphantasien geäußert haben. Das Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Salzburg soll daraufhin eine Hausdurchsuchung bei Emra I. durchgeführt haben.

    Dabei soll Material entdeckt worden sein, dass eine dschihadistische Gesinnung vermuten lasse. So soll der junge Österreicher offenbar ein Anhänger der syrischen Terrorgruppe Jabhat al-Nusra gewesen sein. Nach Informationen von NDR, WDR und SZ soll Emra I. ein behördliches Waffenverbot gehabt haben.

    Den Sicherheitsbehörden in Deutschland war Emra I. bislang nicht als radikaler Islamist bekannt. Nach Informationen der Polizei reiste er offenbar am Morgen mit dem Auto von Salzburg nach München. Die Ermittler gehen davon aus, dass er ein Attentat auf das israelische Generalkonsulat verüben wollte. An diesem Donnerstag jährt sich der Anschlag palästinensischer Terroristen auf die israelische Olympia-Mannschaft im Jahr 1972.

    Warnung deutscher Behörden

    In den vergangenen Monaten hatten mehrere islamistische Terrorgruppen, darunter der “Islamische Staat” (IS) und Al Kaida, zu Attentate gegen israelische und jüdische Einrichtungen aufgerufen. Deutsche Sicherheitsbehörden warnen schon seit geraumer Zeit, dass insbesondere die Kriegssituation in Gaza die Stimmung in der europäische Islamisten-Szene aufheizt und sich auch Einzelpersonen motiviert fühlen könnten, schwere Gewalttaten zu begehen.















  • Wissen nein. Aber Vermutung ist wegen des Betrages, dass es sich um Geld aus der REAG/GARP-Förderung, bzw. Starthilfeplus handelt.

    Über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (“Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany” und “Government Assisted Repatriation Programme”) können mittellose Migrantinnen und Migranten, darunter Ausreisepflichtige sowie Personen mit sehr geringen Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus, bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt werden, u.a. durch Übernahme von Reisekosten. Im Auftrag des BMI und der zuständigen Ministerien der Länder wurde das Programm bis Ende 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) praktisch umgesetzt. Seit 2024 erfolgt die Umsetzung des Programmes durch das BAMF. Ergänzt wird das REAG/GARP-Programm durch das Bundesprogramm StarthilfePlus.

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/rueckkehrpolitik/freiwillige-rueckkehr/freiwillige-rueckkehr-node.html#:~:text=Über das Bund-Länder-Programm,Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus%2C

    Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: Flug- oder Busticket Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren) Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft) Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR) *Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise (verminderte Reisebeihilfe). Dies sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo (Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats), Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine.

    HINWEIS: Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise Wenn Sie Deutschland bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 500 EUR finanzielle Unterstützung (bis zu 2 Monate nach der Erstellung des negativen Asylbescheides). Dies ist ein fester Betrag, egal ob Sie alleine oder mit der Familie ausreisen. Die Unterstützung ist von Ihren Gründen für die Ausreise unabhängig. Wer kann REAG/GARP 2.0 beantragen? Personen aus Nicht-EU-Ländern,

    • die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
    • die sich im Asylverfahren befinden,
    • deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
    • die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
    • Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören können REAG/GARP 2.0 erhalten,
    • die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, können Unterstützung beantragen. Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus dem REAG/GARP 2.0-Programm bei einer freiwilligen Rückkehr in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. Drittstaat erhalten, es sei denn, sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden und möchten freiwillig in ihren EU-Mitgliedsstaat zurückkehren.

    https://www.returningfromgermany.de/de/programmes/