Ich hab bisher tatsächlich noch nie gehört, dass jemand das Wort “Indianer” verbieten möchte und halte das auch grundsätzlich für Unsinn.
In dem genannten Kontext, wo das Wort klar abwertend gemeint ist, kann ich aber verstehen, dass man sowas eher vermeiden sollte:
bei einer Aufführung von Udo Lindenbergs Song „Sonderzug nach Pankow“ im Rahmen eines Chorkonzerts das Wort „Oberindianer“ wegzulassen. So hatte Lindenberg im Jahr 1983 den DDR-Machthaber Erich Honecker genannt.
Aber wie im Artikel steht, das war noch aus einer anderen Zeit.
Hier würde ich gerne mal von jemand mit Ahnung wissen, wie sowas überlicherweise vor Gericht ausgelegt wird.
Wenn jetzt ein White Hat-Hacker eine Sicherheitslücke testet, aber das theoretisch nicht notwendig war, klingt das sehr danach als ob man trotzdem verurteilt werden könnte. Ich finde das bietet keine rechtliche Sicherheit.