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Cake day: June 10th, 2023

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  • Es ist richtig, die AfD setzt sich oft in Szene als die einzige Partei, die sich für die Ostdeutschen einsetzt und sie wirklich versteht. Sie zielt darauf ab, die Wahl der AfD zum Ausdruck der ostdeutschen Identität zu machen. Damit erweitert die AfD die Stamm­wählerschaft. Zugleich gräbt sie einen neuen Graben. Der Westen, der über den Osten schmunzelt, fühlt sich erhaben – und das erhöht den Frust in Ostdeutschland. Das bringt im Osten neue Wählerinnen, und im Westen kann sich der wachsende Zuspruch nach rechts immer hinter dem Argument verstecken, nicht so schlimm wie der Osten zu sein.

    Ich hasse die AfD. Aber es ist schon beeindruckend, wie gekonnt sie unsere Dummheit und Zerstrittenheit ausnutzt.











  • Bisschen merkwürdig, die Überschrift und auch der Artikel als ganzes. Die Reise ist sicherlich bemerkenswert und ich hätte gerne gelesen, ob das Fernbleiben nun vorab entschuldigt war oder - falls nicht - Konsequenzen für den betroffenen Angeklagten hatte.

    Aber was mich hier noch mehr stört, ist dass das Schiff eine Autofähre ist und eben kein klassisches Kreuzfahrtschiff. War der Aktivist nun auf einer Dienstreise mit Montagewagen oder ist der nur mit der Fähre hin und hergefahren? Das macht in der Bewertung ja einen ganz erheblichen Unterschied, aber darauf wird nicht eingegangen.


  • An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die eigene Gruppierung nur meine persönliche Interpretation des Gesagten ist. Wirklich eindeutig ist die Aussage nicht. Sie kritisiert sowohl die Ampel (“diese vernünftige Mehrheit ist im Moment frustriert, liebe Regierung”) als auch die Opposition, schließt aber auch nichts kategorisch aus. Es könnte also sein, dass sie in den nächsten Tagen eine Kandidatur als parteilose Abgeordnete für die Grünen, die Linken oder wen auch immer ankündigt oder sich einer anderen Partei anschließt.


  • Ich kann das nicht so richtig einschätzen. Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Menschen, die Fakten und Fiktion unterscheiden können, sich politisch engagieren.

    Andererseits erinnere ich mich an ähnliche Äußerungen in der Vergangenheit und bin mir nicht sicher, ob sich Mai Thi im klassischen Politikbetrieb gegen jemanden wie Friedrich Merz (hier nur beispielhaft genannt) durchsetzen kann. Dieser Politikertyp argumentiert nicht ehrlich, sondern haut ständig Annahmen und Ideen raus, die am Stammtisch gut ankommen, aber nicht unbedingt in der Realität verankert sind. Dies gilt sowohl in Situationen, in denen es keine belastbaren Indizien und/oder Beweise gibt (Beispiele sind hier die angeblichen Pull-Faktoren oder die angeblich faulen Bürgergeldempfänger), als auch in umgekehrten Situationen, in denen Fakten bestenfalls anerkannt werden (oft aber nicht einmal das), dann aber keinen Einfluss auf die Politik haben (Klimawandel wäre hier ein Beispiel).

    Ich glaube, das kann einen sehr schnell zermürben. Aber hoffen wir das Beste, ich wünsche ihr auf jeden Fall viel Erfolg!



  • Das ist das genaue Gegenteil dessen, was in der anderen Antwort steht. Freut mich aber zu sehen, dass ich nicht der einzige bin, der durch diesen Artikel verwirrt wurde.

    Ich habe mir zwischenzeitlich den Gesetzesentwurf angesehen und leider hat @Sailing7@lemmy.ml recht:

    1. § 34 wird wie folgt geändert:

    a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 2 Buchstabe a wird das Wort „satzungsmäßiger“ durch die Wörter „von in öffentlich-rechtlichen Satzungen vorgesehenen“ ersetzt.

    bb) Folgender Satz wird angefügt:

    „Das Recht auf Auskunft besteht auch insoweit nicht, als der betroffenen Person durch die Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten offenbart würde und das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse der betroffenen Person an der Information überwiegt.“

    Der Entwurf führt also neue Ausreden für Unternehmen ein und erschwert entsprechend die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen.


  • In dem Gesetzentwurf wird Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes um einen Passus ergänzt, laut dem betroffene Personen bisher kein Recht auf Auskunft haben, wenn durch die Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten offenbart würde und wenn das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse der betroffenen Person an der Information überwiegt.

    Versteht jemand diesen Satz? Das Wort „bisher“ verwirrt mich massiv. Bekommt die Schufa hier eine neue Ausrede frei Haus?