Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Natürlich können sie das. Wird dann halt spätestens in Karlsruhe wieder kassiert, aber für den Angeklagten ist der Schaden schon angerichtet. Und bis ein Richter wirklich eine ernsthafte Strafe wegen Rechtsbeugung zu befürchten hat, muss viel geschehen.
Hier läuft ja echt ne Menge schief - aber von systematischer Rechtsbeugung sind wir dann doch noch weit genug entfernt, als dass der Punkt zieht.
Habe ich auch nicht behauptet. Das Risiko gelegentlicher Rechtsbeugung reicht aber schon für einen chilling effect.