HLI es gibt einen Zentralrat der Konfessionsfreien.
Wirkt informativ (insbesondere die “Zehn Fragen”, die dort verlinkt sind), mir haben bisher definitiv informierte und umfassende Einordnungen dafür gefehlt, was da heute im Bundestag abgelehnt wurde. Hoffe mal, dass die Informationen hier weitgehend zutreffend sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich so straffrei ist, wie sie in den Fragen beschreiben. Was passiert, wenn irgendein Verwandter gegen den Arzt klagt, der die Medikamente für die Sterbehilfe verschrieben hat? Selbst wenn man dann freigesprochen wird, hat man erstmal ein schönes Gerichtsverfahren am Hals, das sich auch ewig ziehen kann. Besonders, wenn untere Instanzen erstmal anders entscheiden. Von daher wäre eine explizite gesetzliche Regelung wünschenswert.
Das scheinen viele Leute nicht zu verstehen, dass vage Gesetzte eigentlich nur heißen dass man von der Weltanschauung eines zufälligen Richters abhängig wird und das ist das letzte was bei ethisch so umstrittenen Fragen wünschenswert ist.
Selbst wenn man dann freigesprochen wird, hat man erstmal ein schönes Gerichtsverfahren am Hals
Das ist wirklich kein valides Argument. Vor allem nicht nach der eindeutigen Rechtsprechung des BVerfG zur Sterbehilfe. Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.
Klar, du kannst doch behaupten, dass es nicht der Wunsch des Verstorbenen war Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Zack, hast du eine Anklage am Hals, im schlimmsten Fall wegen Totschlag oder Mord.
Kann der Verwandte aber auch, wenn es ein Gesetz zur Suizidhilfe gäbe. Muss es natürlich auch, denn wenn Verwandter den Verdacht hat, dass hier eine vorsätzliche Tötung vorliegt, sollte das untersucht werden. Das Risiko, dass einer klagt, ist also so oder so gegeben.
Mein Punkt ist, dass es mit einem Gesetz zur Sterbehilfe einen vorgeschriebenen Weg gibt, den man verfolgen kann und der dann belegt, dass es tatsächlich der Wunsch des Verstorbenen war. Jetzt ist es dir überlassen das irgendwie sinnvoll zu dokumentieren, so dass es ein Gericht im Falle einer Klage akzeptiert.
Daran können untere Instanzen nicht einfach vorbeientscheiden.
Natürlich können sie das. Wird dann halt spätestens in Karlsruhe wieder kassiert, aber für den Angeklagten ist der Schaden schon angerichtet. Und bis ein Richter wirklich eine ernsthafte Strafe wegen Rechtsbeugung zu befürchten hat, muss viel geschehen.
Natürlich können sie das.
Hier läuft ja echt ne Menge schief - aber von systematischer Rechtsbeugung sind wir dann doch noch weit genug entfernt, als dass der Punkt zieht.
systematischer Rechtsbeugung
Habe ich auch nicht behauptet. Das Risiko gelegentlicher Rechtsbeugung reicht aber schon für einen chilling effect.
Das war mir so nicht klar. Danke.
Es wäre schon wünschenswert vorgeschriebene Beratungsmöglichkeiten zu schaffen. Zur freien Willensbildung ist eben Aufklärung unerlässlich. Ob es dabei eben Therapeuten oder staatliche Einrichtungen braucht und wie lang die Zeit für die Beratung sein soll - darüber sollte sachlich gestritten werden. Aber das jetzt ist eben doch wieder nur Müll.