Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen.

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Ginge es nur darum, die Einspeisung zu stoppen, weil das Netz überlastet ist, hätte Keller nichts dagegen. Wenn Strom nicht mehr abfließen kann, weil das Netz das physikalisch nicht zulässt, bleibt keine andere Wahl. Zudem wäre das für ihn auch kein Verlust, da Anlagenbetreiber für abgeregelte Mengen vom Netzbetreiber entschädigt werden.

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In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten.

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Entsprechend bestätigt auch der Verband kommunaler Unternehmen: „Selbst erzeugter und nicht für die Netzeinspeisung, sondern für den Selbstverbrauch bestimmter Strom muss nicht ‚gestoppt‘ werden, da er keinen Einfluss auf den Engpass im Versorgungsnetz hat.“

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    1 month ago

    Technisch scheint die Solaranlage ja vorbereitet zu sein, aber nutzen darf er das Feature wohl nicht wenn ich den Abschnitt korrekt verstehe. Dass das für Frust und ungeplante Kosten sorgt ist eigentlich nicht tragbar wenn sich der Netzversorger dann noch nicht mal mit einem Statement melden will.

    In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten. Bei mitunter zehn solcher Sperrtage in einem Monat kommen Beträge zusammen, die für einen kleinen mittelständischen Betrieb bedrohlich sind. Technisch sei das Problem ganz einfach lösbar, sagt der Anlagenbetreiber. Man müsse lediglich in der Software der Steuerung ein Häkchen anders setzen und schon werde nicht mehr die gesamte Anlage abgeschaltet, sondern nur die Einspeisung unterbunden – was rein physikalisch gesehen auch das Einzige ist, was das Überlandwerk überhaupt zu interessieren hat.

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      1 month ago

      Nein, auch wenn die Einspeisung gestoppt wird, ist er immer noch ein Teil des öffentlichen Stromnetzes. Und damit gelten die öffentlichen Regeln inklusive die Fernsteuerbarkeit.

      Was der gute braucht ist nachrüsten mit einem Akku und eine Steuerung die mit einem großen Schütz sein Netzwerk komplett vom öffentlichen Netz trennt. Wenn der Schütz öffnet kann er tun und lassen was er will. EG. Insel Betrieb fahren.