• not_exactly@feddit.de
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    1 year ago

    Schufa-Einträge oder irgendwelche Kreditscores werden nicht übermittelt

    Hast du hierzu weitere Infos oder ist das eher eine Vermutung?

    Tools wie Segment werden ja gerade dazu verwendet, Kunden zu segmentieren. Im E-Commerce z.B. nach getätigten Umsätzen oder gekauften Produkten. Dass bei Bonify eben Score-Werte verwendet werden, um anschließend Werbung für passende Finanzprodukte und dergleichen auszuspielen, erscheint mir erstmal nicht so abwegig.

    • Sibbo@sopuli.xyz
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      1 year ago

      Lies den Artikel. Ich gehe davon aus, dass ihnen das aufgefallen wäre.

      • not_exactly@feddit.de
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        1 year ago

        Ich habe den Artikel gelesen, du scheinbar aber nicht. Der Autor hat sich nicht einmal registriert:

        Die nachfolgenden Datenübermittlungen erfolgen, bevor der Nutzer eine Interaktion durchgeführt hat

        D.h. die Scorewerte und damit die Kernfunktionalität der Anwendung wurden hier nicht im Detail betrachtet. Eine solche Betrachtung würde ohnehin keine abschließende Aussage über die Datenübermittlung zulassen, da diese auch serverseitig und nicht nur direkt über Apps oder Web-UIs erfolgen kann.

        Insofern ist eine Aussage wie “Kreditscores werden nicht übermittelt” angesichts der verwendeten Tools und der eher vagen Datenschutzerklärung schon eine starke Aussage. Dort ist etwa folgendes zu lesen:

        Ihre uns von den Auskunfteien (…) übermittelten Bonitätsdaten verarbeiten wir (…) z.B.:

        • zu Analyse- und Auswertungszwecken (…)
        • um diese unseren Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Erbringung weiterer, von Ihnen angeforderter Leistungen, erforderlich ist,
        • oder – soweit eingeholt – im Rahmen der von Ihnen erteilten Einwilligung

        Im Abschnit zum Beispiel-Dienst Segment wird dann weiter “erklärt”:

        Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die bei der Verwendung von Segment erhoben werden, erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

        Entsprechende Einwilligungen sind bei Bonify ja Voraussetzung dafür, die entsprechenden Bereiche der App überhaupt aufrufen zu können.