Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Für alle, die den Kackladen jetzt auch meiden wollen, es handelt sich um das Nachrichtenportal:
Grafschafter Nachrichten:
https://www.gn-online.de/
Die betreiben auch ein Stellenportal:
https://jobs.gn-online.de/
Quelle:
BGH Urteil vom 26.09.2024 - Aktenzeichen I ZR 142/23
Die kläglichen Zensurversuche im veröffentlichten Urteil ließen sich schnell durch ein wenig ecosian (im Internet mit Ecosia suchen) zu Nachrichtenportalen und Stellenanzeigen in der Grafschaft Bentheim und URL-Abgleich mit dem Urteil finden.
(Gut, auf einigen Nachrichtenseiten stand es auch wie ich im Nachhinein festgestellt habe.)
Da das eh ein Kaffportal ist, hätte ich es vermutlich eh nie genutzt. Aber die Arschlöcher machen es nun dadurch allen schwerer, weil das BGH Urteil dann natürlich für alle Jobportale von Kommunen in ganz Deutschland gilt.
Warum auch den Menschen das Leben einfacher machen, wenn man stattdessen fett absahnen kann?