Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Es gibt ja auch farbenblinde Menschen, daher sollte Farbe nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein. Wäre ja nicht schlimm aus dem Kreis einfach ein Quadrat zu machen, oder?
Danke für den Einwand, als Unbetroffender vergisst man sowas leider viel zu schnell.
Ist aber absolut Usus, dass Firmen bis auf die Farbe 1:1 mit der StVO identische Schilder aufstellen um auf dem Werksgelände den Verkehr zu regeln.
Naja, auf dem Werksgelände greifen die Schilder ja auch nicht in den öffentlichen Straßenverkehr ein - während diese Schilder hier ja gerade dazu gedacht sind, das Verhalten von Autofahrern im öffentlichen Verkehrsraum zu beeinflussen.
Grüne Schilder sind soweit ich weiß auch ausdrücklich für den Zweck vorgesehen.
Ein Quadrat würden dann aber wohl auch weniger Menschen als Vorschlag für eine Höchstgeschwindigkeit verstehen, einfach weil alle Schilder mit der Bedeutung eben rund sind.
Es gibt aber auch offizielle quadratische Schilder für Richtgeschwindigkeit. Die wären dann zwar blau, aber trotzdem hätte man wieder das Problem, dass es ein offizielles Schild gibt, das sich nur in der Farbe unterscheidet