Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, um Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise zu ermöglichen. Nun müsse das Ministerium damit rechnen, dass das Gericht ein Zwangsgeld verhängt, berichtet die Welt.
Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, um Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise zu ermöglichen. Nun müsse das Ministerium damit rechnen, dass das Gericht ein Zwangsgeld verhängt, berichtet die Welt.
Die Staantsanwaltschaften unterstehen nun mal den Justizministerien und Staatsanwälte sind weisungsgebunden.
Da müsste also eine Staatsanwaltschaft komplett “Amok” aus Sicht des Ministeriums laufen, trotzdem Anklagen erheben und gegen entsprechende Weisungen ebenfalls juristisch vorgehen.
Da würden wahrscheinlich dann weite Teile des Justizministeriums vor Gericht stehen, das aber gleichzeitig die Verwaltung der Gerichte organisiert und aus dessen Budget die Gehälter der Richter und die Vollzugsanstalten bezahlt werden…