Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>

Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.