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      1 year ago

      Netter Versuch. Die Gewaltenteilung beschreibt zwar die Aufgaben der jeweiligen Institutionen. Die Bundesregierung kommt aber nicht aus Versehen zustande. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der sein Regierungskabinett zusammenstellt, die zusammen die Bundesregierung bilden. Und jetzt gut aufpassen: die Bundesregierung hat ebenfalls das Initiativrecht, darf also Gesetze zur Abstimmung in den Bundestag einbringen. Mit der sogenannten Regierungsmehrheit verfügt die Bundesregierung in der Regel über eine Mehrheit der Stimmen im Bundestag. Sonst wäre sie ja nicht im Amt; wir erinnern uns kurz, wer noch mal den Bundeskanzler gewählt hat.

      Und Überraschung: es ist die Bundesregierung, die die meisten Gesetze in den Bundestag einbringt: https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/statistik/statistik-node.html

      Und jetzt erklär mir noch mal, warum unsere aktuelle Bundesregierung das nicht ändern oder es zumindest versuchen könnte, wenn sie es denn wollte. Ob sich eine Mehrheit findet, der Bundesrat etwas dagegen hat oder womöglich EU-Recht das verhindern, ist eine andere Sache.