Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat
Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat
Klingt für mich stark nach Auslegungssache. Es gab ja auch nen Haufen Kritik und sogar Verfassungsklagen als das damals eingeführt wurde. Ich dachte eigentlich auch es gäbe eine Ergänzung genau für den Fall pentesting. Wir hatten jedenfalls damals in der IT Sec Vorlesung gelernt nichts ohne Vertrag zu machen um nicht auf die Kulanz von irgendwelchen Firmen hoffen zu müssen, die bei falscher Auslegung die Scheiße aus dir raus klagen könnten.
Pentesting ist nicht das Problem. Das machst du mit Auftrag. Der Streitfall, den die Idioten jetzt versuchen als Anzeigegrund zu etablieren, ist wenn du die Lücke zufällig bei anderen Debug-Tätigkeiten findest.
Und was tut man dann wenn man zb merkt seine eigenen Daten könnten geklaut werden?
Im Darknet verkaufen, wenn du dann angezeigt wirst dann wenigstens mit Recht