Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, um Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise zu ermöglichen. Nun müsse das Ministerium damit rechnen, dass das Gericht ein Zwangsgeld verhängt, berichtet die Welt.

  • squirrel@lemmy.blahaj.zoneOP
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    3 months ago

    Die bittere Ironie ist, dass das Beamtengesetz §63.2 explizit sagt, dass Beamten haftbar gemacht werden können, wenn sie wissen, dass eine Vorschrift rechtswidrig ist und sie dennoch danach handeln. Das wiederum würde aber erfordern, dass eine Strafverfolgungsbehörde die Beamten persönlich zur Rechenschaft zieht und da scheitert unsere Justiz dann wieder…

    • Saleh@feddit.org
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      3 months ago

      Die Staantsanwaltschaften unterstehen nun mal den Justizministerien und Staatsanwälte sind weisungsgebunden.

      Da müsste also eine Staatsanwaltschaft komplett “Amok” aus Sicht des Ministeriums laufen, trotzdem Anklagen erheben und gegen entsprechende Weisungen ebenfalls juristisch vorgehen.

      Da würden wahrscheinlich dann weite Teile des Justizministeriums vor Gericht stehen, das aber gleichzeitig die Verwaltung der Gerichte organisiert und aus dessen Budget die Gehälter der Richter und die Vollzugsanstalten bezahlt werden…