Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Dann muss mit der Untersuchung eben gewartet werden.
Du kannst mit so etwas nicht warten, es geht hier um organisches Material des Täters was im oder am Körper des Opfers verbleibt. Das muss passieren so lange das noch halbwegs frisch ist wenn man eine Hoffnung haben will daraus den Täter zu erkennen. Mal von dem Trauma für das Opfer ganz abgesehen wenn man da sagt “Sorry, du darfst dich nach deiner Vergewaltigung jetzt erst mal 12h nicht waschen damit keine Spuren verwischt werden bevor morgen die Frauenärzte aufmachen”.
… “oooooder, du wirst unter psychologischer Betreuung von einem unserer Ärzte untersucht, das sind die beiden aktuell Dienshabenden, wenn du willst, kannst du dich vorher gern mit ihnen unterhalten.”
Ja, und dafür müssen die in der aktuellen Schicht vorhanden sein (und wahrscheinlich vom Gesetzgeber vorgegeben sein damit das nicht kaputt gespart wird) wie ich ursprünglich sagte.
Dass ein weiblicher und ein männlicher Arzt verfügbar sind, da gehe ich natürlich selbstverständlich von aus.
Ist es in kleinen Kliniken aber oft nicht.
Wenn… die so schnell wie möglich stattfinden müsste? Zur Spurensicherung? Da willst du warten bis das Opfer – immer noch frisch traumatisiert! – in der Lage ist, wer-weiß-wie-viele Kilometer in die nächste größere Stadt zu reisen um das da zu machen?
Entweder du bist naiv und hast das einfach nicht durchdacht, oder du hast Interesse daran, dass mögliche Beweise nicht rechtzeitig gesammelt werden können. Hoffentlich nur ersteres.